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Wohnungsmarkt in KölnKampf um hohe Ablöse für Möbel – Mieterverein kritisiert exorbitante Summen

Lesezeit 3 Minuten
Altbau-Fassaden in der Südtsadt in Köln an der Ohmstraße

Teilweise werden für Einbauküchen oder Möbelstücke in Kölner Mietwohnungen fünfstellige Summen gefordert. Der Kölner Mieterverein sieht das kritisch.

Teilweise werden für Einbauküchen oder Möbelstücke fünfstellige Summen gefordert. Der Kölner Mieterverein sieht das kritisch.

Wer eine Mietwohnung in Köln sucht, hat es erfahrungsgemäß nicht leicht. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist dramatisch. Der ursprüngliche Plan der Stadt, pro Jahr 6000 neue Wohnungen entstehen zu lassen, ist krachend gescheitert. Und wenn sich eine potenziell interessante Wohnung findet, kommen oft exorbitante Ablösezahlungen auf die neuen Mieter zu.

„Es fällt ein Abschlag von 8000 Euro für die Küche an“, „Diese Küche möchten wir gerne zum Preis von 5952 Euro verkaufen“, „Die Ablösesumme beträgt 3750 Euro“ – ein Blick auf aktuelle Kölner Wohnungsanzeigen ist für Wohnungssuchende frustrierend. Hohe Ablösesummen für Küche, Einbauschränke oder selbst eingebaute Garderobenbeleuchtung sind fast schon an der Tagesordnung und stellen Suchende vor die Frage: Ist es uns das wert?

Eine Leserin berichtet, sie habe rund 7000 Euro für das Mobiliar in ihrer neuen Wohnung gezahlt. Eine andere Leserin schreibt, sie habe für eine Küche rund 5000 Euro zahlen müssen. Ein weiterer Leser berichtet: „Ich habe 17.000 Euro Abschlag für eine Wohnung im Belgischen gezahlt.“

Angespannte Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt: „Gleicht schon fast einer modernen Besetzungscouch“

Ein Problem: Meistens sitzen die Noch-Mieter am längeren Hebel. Haben die Wohnungssuchenden kein Interesse daran, die Ablösesumme zu bezahlen, können die Noch-Mieter einfach darauf verzichten, eine Empfehlung an die Eigentümer auszusprechen, falls diese nicht an der Wohnungsbesichtigung teilnehmen.

„Die Nachfrage auf dem Kölner Mietwohnungsmarkt ist aus den Fugen geraten und gleicht schon fast einer modernen Besetzungscouch“, sagt Hans Jörg Depel, Pressesprecher des Mietervereins Köln im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. In vielen Fällen werde den Interessenten bereits bei der Besichtigung ein Kaufvertrag vor die Nase gehalten, welcher natürlich erst bei Abschluss des Mietvertrags wirksam werde. Ablösesummen im fünfstelligen Bereich seien dabei keine Seltenheit. Oft lasse sich bei Ablösezahlungen auch der Dominoeffekt entdecken: Für die Einbauküche in der neuen Wohnung werde Geld benötigt, also werde die eigene Küche in der alten Wohnung ebenfalls zum Kauf angeboten.

Exorbitante Ablösesummen für Möbel: „Der aktuelle Mieter hat eben alle Joker in der Hand“

Ob eine Summe gerechtfertigt ist oder nicht, lässt sich Depel zufolge zudem gar nicht so leicht beantworten. Allerdings gebe es eine konkrete Formel für die Ermittlung des sogenannten Zeitwertes, an den sich die Noch-Mieter halten müssen. Dafür müsse man die Wertminderung des zu verkaufenden Objekts betrachten sowie eine Restnutzungsdauer ermitteln. Daraus ergebe sich durch mehrere Rechenschritte der maximale Gesamtpreis. „In der Theorie klingt das zwar sinnhaft, in der Praxis setzen das aber nur die allerwenigsten Menschen wirklich um“, erklärt Depel.

Der Mieterverein Köln kann in solchen Fällen nur bedingt helfen, da es sich bei Ablösungen nicht um Mietverträge, sondern um Kaufverträge handelt. „Wir können natürlich präventiv im Vorfeld beratend zur Seite stehen. Meistens mit dem gleichen Ergebnis: Die hohen Preise nicht zu zahlen,“ sagt Depel. Dies führe in den meisten Fällen dann dazu, dass man die Wohnung nicht bekomme. „Der aktuelle Mieter hat eben alle Joker in der Hand.“

Immer mehr Wohnungen werden auch möbliert oder teilmöbliert angeboten. Dahinter stecken in vielen Fällen Eigentümer, die die Mietpreisbremse umgehen wollen. Das Gesetz sagt: Ein Möblierungszuschlag kann als zulässiger Aufschlag auf die ortsübliche Miete vom Vermieter verlangt werden. Der Vermieter muss die Berechnung des Zuschlags zudem im Mietvertrag nicht offenlegen. Als Möblierung kann bereits eine Einbauküche oder ein Einbauschrank gelten. So kommen laut Depel „Horrormieten für viele Wohnungen“ zustande. Depels Forderung: „Möblierungszuschläge müssen in Mietverträgen endlich detailliert ausgeschrieben werden.“

Bis das passiert, werden wohl auch weiterhin enorme Geldsummen zwischen Alt- und Neu-Mietern fließen. Aktuell lässt sich aber auch in Köln zumindest die eine oder andere Wohnungsanzeige finden, die gegen den Trend der hohen Ablösesummen schießen. In einer von ihnen steht: „Bei Interesse kann die abgebildete Couch gerne für eine Kiste Bier übernommen werden.“