Die Spitze des wichtigen Amts für Wohnungswesen ist seit Monaten unbesetzt. Die Stadt hat eigentlich bereits eine neue Leiterin ausgewählt.
KlageDarum ist das Kölner Wohnungsamt seit Monaten ohne Leitung
Auf der Webseite der Stadt Köln ist Heike Kerscher schon als Leiterin des Amts für Wohnungswesen vermerkt. Das jedoch war etwas vorschnell von den Web-Designern der Verwaltung. Denn Kerscher hat das Amt, das sie am 1. August antreten sollte, noch gar nicht übernommen. Eine abgelehnte Mitbewerberin hat vor dem Amtsgericht Köln gegen das Vergabeverfahren Klage eingereicht.
Die erfahrene Verwaltungsdirektorin Kerscher sollte den Posten vom langjährigen Amtsinhaber Josef Ludwig, der in den Ruhestand gegangen ist, übernehmen. Im Auswahlverfahren hatte sie sich durchgesetzt, Ende vergangenen Mai verkündete die Stadt die Personalie.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker lobte die 50-Jährige als „erfahrene Führungskraft“, die in der Lage sei, „die vielfältigen Herausforderungen zu meistern, die auf die kommunale Wohnraumförderung und -versorgung zukommen“. Und Sozialdezernent Harald Rau, dessen Behörde das Amt für Wohnungswesen untersteht, betonte damals die große Bedeutung der Dienststelle: „Wenn Wohnraum immer knapper und teurer wird, werden die Lebensbedingungen für viele Menschen in Köln immer schwieriger. Deshalb ist eine hohe Wirksamkeit des Amts für Wohnungswesen ein wesentliches Merkmal einer guten Zukunft unserer Stadt.“
Doch zurzeit führt der Stellvertreter Gerhard Schultz die Geschäfte und die rund 400 Mitarbeitenden. Denn „solange das Gericht den Fall noch nicht entschieden hat, kann Heike Kerscher das Amt formal nicht antreten“, sagt Stadtsprecher Alexander Vogel. „Konkurrentenklage“ nennt sich der Vorgang, wenn eine verschmähte Mitbewerberin oder ein verschmähter Mitbewerber innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen eine Personalentscheidung einlegt. Das geschieht zum Beispiel, wenn sich die Abgelehnten besser qualifiziert sehen als die Gewinnerin oder der Gewinner der Stellenausschreibung. Besonders bei leitenden Positionen ist es indes gar nicht mal so unüblich, dass solche „Konkurrentenklagen“ eingereicht werden.
Gericht könnte nun sehr schnell entscheiden
Seit August also ist das Amt für Wohnungswesen offiziell ohne Führung. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Köln sei nun jedoch sehr schnell mit dem „Beschluss“ – in solchen Fällen spricht man nicht von „Urteil“ – des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 19 L 1238/22 zu rechnen, ob die Einwände von Kerschers Konkurrentin gerechtfertigt waren, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Sollte das Gericht das Auswahlverfahren monieren, „müssen wir diesen Beschluss prüfen“, und weitere Schritte abstimmen, erklärt Vogel. Die Stadtverwaltung könnte bei einer gerichtlichen Beanstandung etwa entscheiden, ob sie gegen den Beschluss vorgeht, oder gleich ein neues Auswahlverfahren startet.
Ungeachtet der Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Die Stadt pries im Frühjahr die bisherigen Verdienste Kerschers. Sie verfüge über langjährige Berufs- und Führungserfahrung in verschiedenen Aufgaben und Funktionen der Kölner Stadtverwaltung, hieß es. Von 2012 bis 2017 leitete sie das Dezernatsbüro für Wirtschaft und Liegenschaften. Anschließend war sie bis 2021 als Fachreferentin bei der SPD-Fraktion im Stadtrat tätig. Im April 2021 übernahm sie die Abteilung Wohngeld im Amt für Wohnungswesen. Ihren alten Posten hat inzwischen schon jemand anderes inne. Es dürfte also schwierig für Kerscher werden, wieder dieser Abteilung vorzustehen. Aber je nach Gerichtsbeschluss muss sie das ja auch nicht. Derweil sei sie indes keineswegs beschäftigungslos, sagt Stadtsprecher Vogel. Bis eine Klärung des Falls erzielt sei, sei sie mit anderen Aufgaben im Amt für Wohnungswesen betraut.