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Zendaya, Jupiter & PoldiWelche Namen Eltern ihren Kindern in Köln geben können – und welche nicht

Lesezeit 3 Minuten
Symbolbild von Baby-Händchen

Viele Eltern wollen besondere Namen für ihre Kinder auswählen (Symbolbild)

Viele Eltern wollen ihren Kindern ganz besondere Namen geben. Doch was ist möglich und was nicht?

Jedes Jahr werden in Köln rund 12.000 Kinder geboren. Für viele Eltern ist die Frage nach dem Vornamen des Kindes essenziell. Dabei kommen sie auch auf Ideen, die durchaus unüblich sind. Umso spannender ist, welche Namen in Köln bereits genehmigt wurden – und welche nicht.

Auf die Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ antwortet die Stadt Köln, Eltern seien bei der Wahl des Vornamens grundsätzlich frei. „Ein Vorname kann nur abgelehnt werden, wenn er offensichtlich das Kindeswohl gefährdet, zum Beispiel weil das Kind durch den Namen der Lächerlichkeit preisgegeben würde“, sagt Stadtsprecherin Simone Winkelhog.

Kinder in Köln hießen bereits Zendaya, Rocky Junior oder John Lennon

Wichtig ist es, dass der Vorname durch Quellen wie wissenschaftliche Vornamensliteratur oder amtliche Dokumente als solcher in der Vergangenheit bezeichnet wurde. Dann ist es auch möglich, Namen von berühmten Personen oder Marken und Orten zu tragen. Vornamen wie John Lennon, Richie Rich, Zendaya oder Rocky Junior wurden in Köln deshalb alle bereits vergeben.

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Auch Namen wie Corona, Colonia, Raffaello oder Jupiter gab es bereits. In Köln zum Beispiel aber auch Poldi, der Spitzname des bekannten Kölner Fußballspieler Lukas Podolski. Grundsätzlich ist also viel möglich, wenn das Kind dadurch nicht der Lächerlichkeit preisgegeben wird. Ausländische Städtenamen wie Paris, London oder San Diego sind ebenfalls üblich.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache kann Vornamen prüfen

Sollten sich Eltern unsicher sein, können sie sich an die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) wenden. Für 35 Euro erstellt diese dann ein Gutachten, ob der Vorname bekannt ist oder nicht. Auch hier zeigt sich, dass grundsätzlich vieles möglich ist. „Man kann überhaupt keine Schablone darauflegen, jeder Name muss für sich selbst betrachtet werden“, sagt Frauke Rüdebusch, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der GfdS. Sie arbeitet seit 15 Jahren in der Vornamensberatung. Im Wesentlichen geht es um drei unterschiedliche Kriterien.

Das erste ist das Kindeswohl, denn ein Kind darf unter dem eigenen Vornamen nicht leiden. Zweitens ist wichtig, dass der Name Vornamen-Charakter hat. Er muss also nach einer Person klingen und nicht nach einem Familiennamen oder einer deutschen Stadt. Für Berlin und Dresden hat die GfdS deshalb bereits kein Gutachten ausgestellt. Bei ausländischen Städtenamen kann das allerdings Auslegungssache sein. Auch Fantasienamen mit Endungen wie „ia“ oder „ius“ sind laut Rüdebusch durchaus möglich.

Und drittens sollte der Vorname das Geschlecht anzeigen. Es sollte also klar sein, ob er für einen Jungen oder ein Mädchen steht. Wie Rüdebusch berichtet, wankt dieses Kriterium jedoch seit einigen Jahren.

Nur wenigen Namen wird eine Absage erteilt – von Ons oder Gringo wurde jedoch abgeraten

Das Standesamt in Köln lehnt Vornamen laut eigener Aussage nicht direkt ab. Stattdessen klärt man die angehenden Eltern darüber auf, wofür der gewünschte Name steht und was er bedeutet. Meistens entscheiden sich diese dann von selbst dagegen, den Namen eintragen zu lassen. Das war zum Beispiel schon bei Ons oder Gringo der Fall.

Wer mit dem gewünschten Vornamen nicht durchkommt, kann aber auch immer noch vor Gericht klagen. Auch das ist in Köln schon passiert. Der Name Fanta wurde beispielsweise zuerst abgelehnt, durch ein Urteil des Landgerichts Köln im Jahr 1998 jedoch als eintragungsfähig befunden. Gleiches passierte beim Namen Miraculix.

Und passend zur Jahreszeit teilt die Stadt Köln auch mit, welcher Vorname mit einer sommerlichen Bedeutung bereits vergeben wurde. In Köln gibt es eine Person mit Vornamen Lovely Summer. Na, wenn das kein Omen ist.