AboAbonnieren

Landgericht KölnMutmaßlicher Vergewaltiger hielt Sex für einvernehmlich

Lesezeit 2 Minuten
amtsgerichtköl

Das Amtsgericht in Köln

Köln – Im März 2021 kam Marco T. nach Deutschland, weil er hier das Vielfache des Lohns verdienen konnte, den er in seiner Heimat als Krankenpfleger erhielt. Im Köln bezog er ein Zimmer in einem Personalwohnheim und fing an, in einem Krankenhaus zu arbeiten. Den größten Teil seien Verdiensts schickte er nach Hause. Zugute kam das Geld seinen Eltern, seiner Verlobten, die während der Schwangerschaft zu ihnen gezogen war, und seiner 2017 geborenen Tochter. Doch der Geldfluss ist seit einigen Monaten versiegt, denn der 31-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Der Vorwurf lautet auf Vergewaltigung. Am Montag hat vor dem Kölner Landgericht der Prozess begonnen.

Angeklagter hielt Sex für einvernehmlich

In der Nacht zum 5. Februar dieses Jahres soll Marco T. (Name geändert) nach einer Feier in seinem Zimmer, bei der reichlich Alkohol geflossen war, eine Landsmännin, die er in seiner Heimat im Deutschkurs kennen gelernt hatte, zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben, nachdem andere Kolleginnen den Raum verlassen hatten. Die Frau, die „erheblich“ alkoholisiert gewesen und eingeschlafen sei, habe nach dem Aufwachen versucht, Marco T. von sich wegzudrücken, heißt es in der Anklage, doch er habe nicht von ihr abgelassen. Danach habe er ihr angeboten, noch zu bleiben, aber sie sei gegangen. Der Verteidiger ließ seinem Mandanten alle Freiheit zu schildern, was nach dessen Darstellung einvernehmlicher Sex war. Er habe sich zu der Kollegin gelegt, sie hätten sich umarmt und geküsst, und auch im Folgenden habe ihm ihre ganze „Körpersprache“ signalisiert, „dass sie es auch wollte“, übersetzte eine Dolmetscherin die Worte des Angeklagten. Aus welchem Grund aber warf sie ihm hinterher vor: „Warum hast du mir das angetan?“ Er habe auf diese Äußerung, die er vor Gericht einräumte, „erschrocken und schockiert“ reagiert und sich spontan entschuldigt, obwohl er „nichts gegen ihren Willen getan“ habe. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, weshalb er nicht nachgehakt habe, was sie mit „angetan“ meinte, blieb Marco T. die Antwort schuldig.

Das könnte Sie auch interessieren:

Hatte er zunächst behauptet, er habe in der Zeit davor keinerlei erotisches Interesse an der Frau und nur Freundschaft im Sinn gehabt, gab er im Laufe der Befragung zu, sich Hoffnungen gemacht zu haben. Dass sie ihm einen Korb gab, erklärte er damit, sie sei sehr religiös, habe Rücksicht auf seine feste Beziehung nehmen wollen und selber einen Freund in der Heimat gehabt. Kurzum, er habe „ihr nicht geglaubt, dass sie keine Gefühle für mich hatte“. Die 13. Große Strafkammer hat sechs Verhandlungstage angesetzt.