„Verpasse Dir eine Narbe im Gesicht“Kölner Studentin soll massiv bedroht worden sein
Köln – Dass auch und gerade die vermeintlich kleineren Justizfälle die großen Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens in einem Rechtsstaat berühren, zeigte sich am Mittwoch bei einem Fall, der am Kölner Amtsgericht zu bearbeiten war. So ging es in Saal 22 im Justizgebäude an der Luxemburger Straße bei einem Fall mutmaßlicher Bedrohung und Körperverletzung seitens eines 40-jährigen Düsseldorfers gegenüber einer 25 Jahre alten Studentin um die Frage, ob und wann der Staat sich in die privaten Probleme von Menschen einmischen darf.
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Anhand mehrerer mitgeschnittener Telefonate sowie aufgezeichneter Nachrichten über einen Messenger-Dienst auf ihrem Mobiltelefon wollte die junge Frau aus Köln beweisen, dass der Mann, von dem sie nach etwa anderthalbjähriger Beziehung inzwischen seit zwei Jahren getrennt ist, ihr zwischen 2019 und 2020 in vier Fällen Gewalt angedroht und diese mitunter auch ausgeübt habe. „Ich verpasse Dir eine Narbe im Gesicht, schütte Dir Säure ins Gesicht – ich ruiniere Dich und brenne Dein Auto ab“, soll der Angeklagte der Frau bei mehreren Streitgesprächen angekündigt haben. Die Frau war am Mittwoch vor Gericht als Zeugin geladen.
Freispruch aus Mangel an Beweisen
Wann, wie und in welcher Form sich diese Dispute genau entwickelt hätten und welchen Part auch sie selbst dabei spielte – dazu schwieg die Zeugin mit Verweis auf ihr Recht, sich nicht selbst zu belasten. In Abwesenheit des Angeklagten schilderte seine Düsseldorfer Anwältin, dass auch Untreue in der Beziehung, die zuletzt in einer „On-Off-Form“ abgelaufen sei und letztlich vom Beschuldigten beendet worden sei, eine Rolle gespielt habe. Die Verteidigung unterstellte der Klägerin, dass auch Rachemotive an ihrem Mandanten eine Rolle spielen könnten.
Sie könne sich nicht mehr genau erinnern und wolle nichts aussagen, antwortete die Frau auf mehrere Fragen von Richter Maurits Steinebach. Der entschied darum sowie „aus Mangel an hier verwertbaren Beweisen“ in seinem Urteil, dass der Angeklagte frei zu sprechen sei und die Staatskasse die Kosten des Verfahrens übernehme. „Trotz der letztlich ungeklärten Sachlage“, so der Richter weiter, sei in diesem Fall „eine nicht hinnehmbare Schwelle der Bedrohung im Privaten überschritten“ worden, die eine Einmischung des Staates und Ermittlungen in dem Fall rechtfertigen – und sie sogar nötig machten.