Knöllchen-Ärger in Köln-KlettenbergAnwohner wirft Stadt Willkür vor
Klettenberg – Das Parken auf dem Bürgersteig ist laut Straßenverkehrsordnung verboten, eigentlich. In Köln hingegen ist es zumeist Gewohnheitsrecht – ganz besonders in Klettenberg. Die Verkehrsachsen des dicht besiedelten Jugendstilviertels lassen an vielen Stellen Platz dafür, dass die Autos quer parken, mit der Kühlerhaube auf dem Gehweg. So säumen sie im Wechsel mit den hohen Bäumen die Alleen, dicht an dicht. Das Ordnungsamt duldete bislang die Parkgewohnheit der Viertelsbewohner – bis nun plötzlich einer von ihnen ein Knöllchen an seiner Windschutzscheibe entdeckte.
Parkplatz in der Breibergstraße
Norbert Breid hatte sein Auto – wie so oft – vor dem Haus an der Breibergstraße 2 abgestellt, genau dort, wo die Straße sich trichterförmig in Richtung der Kreuzung mit der Petersberg- und Hardtstraße verbreitert. Er stellte es zwischen den anderen Querparkern ab, mit der Kühlerhaube auf dem Gehweg. Dieser ist dort so breit, dass trotzdem deutlich mehr Platz für die Fußgänger bleibt als anderswo in Klettenberg. Auch ist die Breibergstraße an dieser Stelle trotz der quer stehenden Autos nicht so eng wie in ihrem weiteren Verlauf, wo die Pkw längs geparkt werden.
Knöllchen hinterm Scheibenwischer
Dennoch entdeckte Breidt zu seiner Überraschung am folgenden Tag ein Knöllchen unter seinem Scheibenwischer, während die Nachbarautos von Strafzetteln verschont geblieben waren – und ärgerte sich. Der Grund für die Ahndung des sonst geduldeten Parkverhaltens aus seiner Sicht: reine Willkür. Laut Auskunft der Stadtverwaltung gibt es allerdings einen Grund für den Strafzettel: „Die Feuerwehr der Stadt Köln hat an diesem Tag eine Meldung bekommen, dass es eine Engstelle in der Breibergstraße gibt, durch die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr im Notfall nicht hindurchgepasst hätten“, schreibt Robert Baumanns, Sprecher der Stadt. „Sie informierte den Verkehrsdienst, der daraufhin die Parksituation in der Breibergstraße kontrollierte. Das Auto, das den Anrufer veranlasst hatte, sich bei der Feuerwehr zu melden, war zum Zeitpunkt der Kontrolle schon weggefahren.“ Aber vier andere Autos hätten wegen Schrägparkens zu weit in die Fahrbahn hineingeragt, gleichzeitig auf dem Gehweg gestanden – und seien deshalb mit Strafzetteln versehen worden.
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Parallel- statt Querparken
Die Stadtverwaltung zieht noch eine weitere Konsequenz: „Es ist damit zu rechnen, dass dort zukünftig nur noch parallel zum Fahrbahnrand geparkt werden darf“, so Baumanns. Gegen diese Regelung hat Norbert Breidt nichts. Er selbst fühlt sich allerdings ungerecht behandelt: Wenn ein Fahrzeug an einer engen Stelle nicht passieren kann, müssten die behindernden Autos ja eigentlich abgeschleppt werden, sagt er, wenn nicht, hätten sie offensichtlich genauso wenig gestört, wie die anderen Querparker im Viertel, die auch keine Strafzettel erhalten.„Die Müllabfuhr kam offenbar problemlos durch“, so Breidt. Man könne ein Parkverhalten nicht einerseits stets dulden und andererseits aufgrund äußerer Umstände ohne Vorwarnung ahnden. „Das Argument der Ordnungsbehörde überzeugt nicht, schon gar nicht ohne Beweis oder zumindest ein Belegfoto“, findet er.
Ungleichbehandlung der Querparker
Breidt hält den Grund für nachträglich vorgeschoben, um die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Wenn er ein Knöllchen bekomme, wolle er zumindest verstehen warum. Für Roland Schüler, Verkehrsexperte der Bezirksvertretung Lindenthal ist der aber ersichtlich: „Parken auf dem Gehweg ist nun einmal verboten“, so der Bezirkspolitiker. „Die Stadtverwaltung hat auch verkündet, dass in solchen Fällen künftig stärker durchgegriffen wird.“ Natürlich sei es stets eine Ermessensentscheidung der Ordnungskräfte vor Ort. „Das ist für die Bürger dann im Einzelfall schwer nachvollziehbar, aber dies ist eben kein Maßstab.“