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Köln-KlettenbergAnwohner klagen über zugeparkte Bürgersteige

Lesezeit 3 Minuten

Klettenberg/Lindenthal – Doppeltes Elternglück ist etwas Schönes – aber nicht, wenn man mit einem Zwillingskinderwagen in Klettenberg unterwegs ist. In Straßen wie der Petersbergstraße, wo die Autos quer zur Fahrbahn geparkt stehen, ragen sie oft so weit auf den Gehweg, dass für die Fußgänger kaum noch Platz bleibt. Viele Anwohner ärgern sich: „Die Autofahrer fahren so weit in die Parklücke vor, dass die Reifen der Hinterachse den Bordstein berühren“, sagt die Klettenbergerin Jutta Welker-Mindl.

Müttern mit Kinderwagen oder Menschen mit Gehhilfen bleibt oft keine andere Wahl, als die Straßenseite zu wechseln. Das interessiere viele Autofahrer aber genauso wenig wie das Ordnungsamt, bemängelt Christine Kramer von der Bürgerinitiative Wir in Sülz/Klettenberg.

Forderung nach Mindestabstand

Die Bürgervertretung Lindenthal hat nun die Verwaltung mit einem mehrheitlichen Beschluss beauftragt, „ihre bisherige Praxis hinsichtlich des Schutzes von Fußgängern und Fußgängerinnen auf deren ureigenstem Territorium, den Bürgersteigen, grundlegend zu ändern, so dass die schwächsten Verkehrsteilnehmer die ihnen zugewiesenen Räume gefahrenfrei benutzen können.“

Der recht allgemeine Antrag sei das Resultat einer Vielzahl von Einzelerfahrungen in vielen Straßen, begründete Friedhelm Hilger, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion, seinen Antrag. Es sei an der Zeit, dass die Stadtverwaltung sich mehr Mühe gebe, das geltende Recht auch durchzusetzen.

Die Vertreter des Grünen enthielten sich bei der Abstimmung. Ihnen ging der Antrag nicht weit genug. Die Fraktion wünschte sich, dass der Antrag mit einer Forderung nach einer Mindestbreite von zwei, mindestens jedoch 1,50 Metern verbunden würde.

Das hätten auch die Grünen im Stadtrat gefordert, führte Claudia Pinl, Fraktionsvorsitzende der Partei aus. „Wir brauchen mehr Platz für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger“, sagte sie. „Da kann es aber nicht nur um Gehwegparken gehen. Da muss es darum gehen, Autofahrer daran zu hindern, überall ihre Kreise zu ziehen und zu beschleunigen.“

Mögliche Erweiterungen der Bürgersteige

Eventuell müssten dann an der einen oder anderen Stelle auch Fahrbahnen eingeschränkt und Bürgersteige verbreitert werden. Dem stimmte Friedhelm Hilgers nicht zu. Er hatte als Antragsteller das Recht, über die Formulierung des Beschlusses zu entscheiden. „Das ist doch eher eine stadtplanerische, vielleicht sogar eine ästhetische Frage“, sagte er.

Ihm ginge es um die Durchsetzung des geltenden Rechts. Das Ordnungsamt weist allerdings mangelndes Engagement bei der Ahndung der Verstöße von sich. „Parken ist auf Gehwegen zwar grundsätzlich verboten“, sagte Heribert Büth, Mitarbeiter des Amtes. „Es gilt aber das Opportunitätsprinzip, das heißt, dass die Behörde einschreiten kann, es aber nicht muss. In der Innenstadt ahnden wir derartige Verstöße immer, weil wir davon ausgehen, dass Parken auf dem Gehweg dort Fußgänger gefährdet“, so Büth.

In den anderen Stadtteilen würde das Amt aber auch zumindest dann immer dagegen vorgehen, wenn Rollstuhlfahrer und Menschen mit Kinderwagen keinen ausreichenden Platz mehr hätten. „Aber dazu müssen wir davon wissen. Deswegen wäre es schön, wenn uns Bürger einen Hinweis geben.“

Die Servicenummer des Ordnungsamtes, unter der Falschparker gemeldet werden können, lautet 0221/22132 000.

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