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Russisches EigentumWas passiert mit den leerstehenden Häusern in Köln-Sülz?

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RusslandHaus

Das Haus an der Friedrich-Engels-Straße 3 ist in einem schlechten Zustand. 

Köln-Sülz – Die verfallenden Gebäude an der Friedrich-Engels-Straße 3 bis 7 in Sülz verärgern seit vielen Jahren die Menschen, bislang vor allem deswegen, weil Wohnraum in der Stadt dringend benötigt wird. Seitdem die russische Regierung die Ukraine überfallen hat, ist der Ärger noch größer, denn die Häuser gehören der Russischen Föderation.

Angesichts des Krieges werden Stimmen laut, die fordern, den russischen Staat zu enteignen: „Vielleicht wäre es jetzt an der Zeit, dass die Stadt Köln die leerstehenden Häuser beschlagnahmt und die Enteignung vorantreibt“, schreibt ein Leser. „Danach können dort beispielsweise Wohnungen für Flüchtlinge, auch aus der Ukraine, entstehen. Das wäre ein Zeichen, das die Stadt setzen würde, und als Plus würde zumindest ein Schandfleck in Köln verschwinden.“

Sanierung wegen des desolaten Zustands nicht sinnvoll

Die Gebäude sind seit langer Zeit verlassen. Die Häuser mit den Nummern 3 und 5 stehen bereits seit dem Jahr 2000 leer, die Hausnummer 7 wurde zwischendurch noch über eine Gesellschaft vermietet, teilt nun aber bereits seit Jahren das Schicksal seiner Nachbargebäude. Alle drei befinden sich laut Auskunft der Verwaltung in einem derart desolaten Zustand, dass eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr sinnvoll ist. In den aus der Mitte der 70er-Jahre stammenden Gebäuden waren ehemals die Handelsvertretung der damaligen Sowjetunion und das russische Konsulat zuhause.

In den Gebäuden befinden sich neben Büroräumen auch 80 Wohnungen. Zwar hat die Stadtverwaltung seit 2014 eine Wohnraumschutzsatzung, die ihr ermöglicht, gegen Leerstand vorzugehen. Unabhängig davon, ob die lange verlassenen russischen Geisterhäuser überhaupt unter die Satzung fallen würden, scheiterte der Weg bislang daran, dass Adressat behördlicher Anordnungen der russische Staat wäre.

Stadt Köln: Enteignung kommt nicht in Frage

Aber auch eine Enteignung ist laut Auskunft der Stadtverwaltung nicht möglich: „Für eine Enteignung liegen die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor“, sagt Katja Reuter, Sprecherin der Stadt.

Sie bedeutet einen Eingriff in Grundrechte, konkret in das Recht auf Eigentum, und ist daher hierzulande an sehr enge rechtliche Voraussetzungen geknüpft: Zwar ist eine Enteignung im Einzelfall nach baurechtlichen Vorschriften zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und ihr Zweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann, dann muss die zuständige Behörde dem Eigentümer allerdings ein Angebot in Form einer Entschädigung oder eines Ersatzgrundstückes machen. Lehnt er dieses ab, komm es zu einem Verfahren, in dem beide Parteien, also der Hausbesitzer und die Behörde, die ihn enteignen will, die Möglichkeit haben, ihre Sicht der Dinge zu schildern.

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Anschließend werden beide zu einem Termin für die mündliche Verhandlung vorgeladen, bevor das Eigentum an dem Grundstück überhaupt zwangsweise übertragen werden kann. Ein solches Verfahren ist laut Auskunft der Stadtverwaltung im vorliegenden Fall kaum durchführbar: „Wem soll man denn in diesem Fall die Ladung zu einem Enteignungsverfahren zustellen?“, fragt Reuter.

Dass die Stadt Köln Zugriff auf die Grundstücke haben könnte, ist in der aktuellen Kriegssituation eher noch weiter in die Ferne gerückt. „Wir haben immer wieder einmal versucht, auf diplomatischem Weg das Eigentum an den Gebäuden zu erwerben“, so Reuter. Dass dieses geschieht, ist derzeit jedoch weniger wahrscheinlich als jemals zuvor.