Seit Jahren tobt der Streit über die Ausbaupläne des 1. FC Köln im Äußeren Grüngürtel. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Doch die FC-Spitze äußerst sich jetzt überraschend positiv.
„Großartige Bestätigung“So überraschend interpretieren FC-Bosse Urteil zu Ausbauplänen auf Gleueler Wiese
Eine Woche, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan der Stadt Köln für die Erweiterung des „Rhein-Energie-Sportparks“ für fehlerhaft und unwirksam erklärt hat, äußert sich die Spitze des 1. FC Köln überraschend positiv. In einem Doppel-Interview auf der Webseite des Vereins haben FC-Präsident Werner Wolf und Geschäftsführer Philipp Türoff deutlich gemacht, wie sie das Urteil interpretieren und was sie von der Stadtpolitik nun erwarten.
„Das Urteil ist für den 1. FC Köln eine großartige Bestätigung der vorgelegten Pläne. Wir gehen jetzt davon aus, dass das jahrelange Verzögern und Taktieren ein Ende findet und wir in großen Schritten vorankommen“, sagt Wolf. Der Club-Chef wie auch sein Geschäftsführer sehen sich in der Urteilsbegründung auf der Siegerseite. Demnach hätten die Richter „überhaupt keinen Anstoß an den durchgeführten Verfahren zum erweiterten Trainingszentrum und den umstrittenen Spielfeldern auf der Gleueler Wiese genommen“, so Türoff.
1. FC Köln bewertet Urteil zum Bebauungsplan der Gleueler Wiese positiv
In der Tat hatte das Gericht den Bebauungsplan gekippt, da die Stadt Köln bei der Planung von vier Kleinspielfeldern im Bereich der Gleueler Fehler gemacht hatte, wodurch der gesamte Bebauungsplan unwirksam geworden sei. Die vier Kleinspielfelder hatte die Stadt als Kompromiss in die Pläne eingebracht, so dass auch die Öffentlichkeit von einer Nutzung der Gleueler Wiesen profitieren können sollte. Schon nach dem Urteil hatte Türoff mit verbitterter Miene gesagt: „Die vier Kleinspielfelder haben mit dem ganzen Vorhaben, das der 1. FC Köln seit Jahren plant, gar nichts zu tun.“
Richter Jens Saurenhaus sprach vor einer Woche von einem „beachtlichen handwerklichen Fehler der Stadt Köln“ – FC-Präsident Werner Wolf behauptet hingegen, der Richter habe wörtlich verlauten lassen, dass es sich „um einen kleinen handwerklichen Fehler handelt.“
Einigkeit besteht in der Feststellung des Gerichts, die Mängel ließen sich in einem ergänzenden, neuen Planungsvorhaben beheben. Darauf setzen die Verantwortlichen des FC ganz offensichtlich: „Bei den Kleinspielfeldern, die nichts mit dem FC-Bedarf zu tun haben und nur auf Wunsch der Stadt Köln in den Bebauungsplan mit aufgenommen wurden, könnte schnell nachgebessert werden. Das kann mit einem einfachen Ratsbeschluss korrigiert werden“, sagt Wolf und schiebt hinterher: „Das wäre, den politischen Willen vorausgesetzt, eine Sache von wenigen Wochen.“
Doch genau in diesem Punkt liegt nach wie vor das maßgebliche Problem des Vereins, der nach eigener Aussage „weiter auf Dialog und konstruktive Gespräche mit der Stadt“ setzen will. Es gibt - anders als beim jetzt erfolgreich beklagten Beschluss aus dem Juni 2020 - inzwischen im Stadtrat keine politische Mehrheit mehr für die Ausbaupläne auf der Gleueler Wiese.
Nach der Kommunalwahl im September 2020 vereinbarte das neue Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt zudem ein Moratorium für die FC-Erweiterung. Der 1. FC Köln benötigt zusätzlich zum Beschluss für den Bebauungsplan einen weiteren Beschluss für einen Pachtvertrag für die Gleueler Wiese, die außerhalb des jetzigen Trainingsgeländes im Äußeren Grüngürtel liegt.
Hinter den Kulissen laufen daher bereits seit längerem Gespräche über einen Umzug des FC-Trainingsgeländes nach Marsdorf. „Unter bestimmten Umständen könnte die Zukunft auch in Marsdorf liegen“, sagt FC-Präsident Wolf in dem Interview. Es liege jetzt nur am politischen Willen, eine der beiden Varianten umzusetzen - also entweder einen Ausbau am Geißbockheim oder einen Neubau in Marsdorf. „Uns wurde zugesagt, dass es nach der gerichtlichen Klärung losgeht. Wir haben durch den Prozess weitere Zeit verloren und hoffen nun, dass gehandelt wird“, sagt Wolf.