Die Frau soll gegen Geld Aufenthaltsdokumente gefälscht werden. Die 60-Jährige muss nun lange ins Gefängnis.
Hohe HaftstrafeMitarbeiterin des Kölner Ausländeramts in Schleuserprozess verurteilt
Zu vier Jahren und neun Monaten Haft hat das Landgericht eine Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts verurteilt, die angeklagt war, Aufenthaltsdokumente gefälscht zu haben, um überwiegend syrischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Das Urteil, dessen Verkündung für diesen Montag vorgesehen war, aber bereits am späten Freitagnachmittag gesprochen wurde, erging nach Auskunft des Landgerichts wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, Falschbeurkundung im Amt und Bestechlichkeit. Die 60-Jährige hatte zum Prozessauftakt am 6. Juni ein Geständnis abgelegt.
Mitarbeiterin der Stadt Köln war bei Razzia festgenommen worden
Zur Schleuserbande, der sie gegen Geld zugearbeitet haben soll, gehörte laut Anklage ein 32 Jahre alter Mann syrischer Herkunft, der ebenfalls eine Freiheitsstrafe von insgesamt vier Jahren und neun Monaten Haft erhalten hat. Zwei weitere Beschuldigte, 26 und 38 Jahre alt, wurden unter anderem wegen Anstiftung zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Die städtische Mitarbeiterin, gegen die ein Disziplinarverfahren anhängig ist, war im vorigen Oktober bei einer Razzia festgenommen worden. Der Frau, die zum Schluss als Gruppenleiterin im Ausländeramt tätig war, wurde vorgeworfen, in manchen Fällen unrechtmäßig Reisepässe ausgestellt zu haben, meist aber sogenannte Fiktionsbescheinigungen, die jemand erhält, wenn über seinen Antrag auf einen Aufenthaltstitel noch nicht entschieden worden ist. Über Mittelsmänner sollen die Papiere, die mit den Personalien von bereits in der Bundesrepublik lebenden Menschen versehen waren, ins Ausland gebracht worden sein.
Die geschleusten Personen, die sie benutzten, waren angewiesen, sie auf der Reise nach Deutschland zu vernichten. Kaum angekommen, ersuchten sie um Asyl. In ihrem Geständnis, das von einem ihrer Verteidiger vorgetragenen wurde, entschuldigte sich die Angeklagte dafür, auch ihrem Berufsstand „erheblichen Schaden“ zugefügt zu haben. Nun zahle sie den Preis dafür, „dass ich meinen Beamtenstatus und meine Pensionsansprüche aufs Spiel gesetzt habe“.