Muhammet Akcamuz schlug einen Gewalttäter durch einen Warnschuss mit einer Gaspistole in die Flucht – das könnte teuer für ihn werden.
Kölner droht Bußgeld33-Jähriger vertreibt brutalen Taxiräuber – und hat jetzt Ärger mit der Polizei
Es ist kurz nach 2 Uhr, als das Geräusch einer Autohupe Muhammet Akcamuz in Höhenhaus aus dem Schlaf reißt. Sein Schlafzimmer geht zur Berliner Straße raus, auf der auch nachts noch Verkehr herrscht, direkt vor seinem Haus steht eine Ampel, eigentlich also nichts Ungewöhnliches. Doch das Hupen schwellt zu einem grellen Alarmton an. „Ich bin aufgestanden und habe aus dem Fenster geschaut“, erinnert sich der 33-Jährige an jenen frühen Morgen des 10. Oktober 2021.
Dass er gleich zum Helfer werden wird, vielleicht zum Lebensretter, kann er da noch nicht ahnen – noch weniger allerdings, dass er heute, mehr als eineinhalb Jahre später, wegen seines mutigen Eingreifens unangenehme Post von der Polizei bekommt: Muhammet Akcamuz droht eine Geldbuße.
Kölner bewahrte Gaspistole in der Nachttischschublade auf
Als der Familienvater in jener Nacht aus seinem Schlafzimmerfenster schaut, sieht er, dass auf der Straße ein Taxi mit geöffneter Fahrertür steht. Davor liegt ein Mann auf dem Asphalt, mutmaßlich der Fahrer. Ein zweiter Mann kommt hinzu und schlägt auf den am Boden Liegenden ein. „Es war sofort klar, dass das ein Überfall ist“, erzählt Akcamuz im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Geistesgegenwärtig zieht er die Nachttischschublade auf und holt eine Schreckschusswaffe daraus hervor. Die liegt dort seit fünf Jahren, sagt Akcamuz. Er habe die Waffe seinerzeit legal erworben, weil er häufig Nachtschicht habe und wolle, dass seine Frau sich mit der Pistole in dem Einfamilienhaus sicher fühle. Benutzt wurde die Gaspistole noch nie – bis zu diesem Morgen.
Mit der Waffe in der Hand rennt der 33-Jährige runter in den Vorgarten. Noch immer schlägt der Täter auf das Opfer ein. „Aufhören! Lassen Sie den Mann in Ruhe“, brüllt Akcamuz. Auch ein Paar, das ebenfalls Zeuge des Überfalls ist, versucht vergeblich, einzuschreiten. Muhammet Akcamuz reckt seinen Arm senkrecht in die Höhe und gibt einen Warnschuss ab. Da erst lässt der Räuber von dem 50-jährigen Taxifahrer ab und ergreift die Flucht.
Akcamuz eilt zu dem verletzten Mann, kniet sich neben ihn. „Er hat im Gesicht geblutet und war völlig geschockt“, erinnert er sich. Aus seinem Haus holt er ihm ein Glas Wasser. Dann trifft die alarmierte Polizei ein. Akcamuz geht ins Haus und wird eine halbe Stunde später von zwei Beamten wieder rausgeklingelt. Sie wollen seine Waffe sehen, offenbar hatte das Paar den Polizisten von dem Schuss berichtet.
Der 33-Jährige führt die Beamten zu seiner Nachttischschublade, und diese stellen die Gaspistole sicher – zur „waffenrechtlichen Überprüfung“, wie es heißt. Dann hört Akcamuz lange nichts mehr, bis ihn diese Woche ein Brief der Polizei erreicht: „Durchführung des Waffengesetzes – Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens“ (Owi) steht in der Betreffzeile.
Köln: Wird das Verfahren eingestellt, bekäme 33-Jähriger die Waffe zurück
Muhammet Akcamuz hat keinen kleinen Waffenschein, das spielt aber in diesem Fall keine Rolle. Denn Erwerb und Besitz der Gaspistole sind legal. Den Schein benötigt, wer eine Gaswaffe in der Öffentlichkeit „mit sich führt“. Akcamuz aber hat in seinem Vorgarten stehend senkrecht nach oben geschossen, sein Privatgrundstück hat er mit der Waffe in der Hand also nicht verlassen. Was die Behörde ihm aber nun vorwirft ist, dass er außerhalb einer Schießstätte geschossen hat – Paragraf 2, Absatz 2 und Absatz 4 Waffengesetz. Der Kölner versteht die Welt nicht mehr.
„Ich wollte doch nur helfen, ich habe intuitiv gehandelt und habe den Täter mit dem Schuss ja auch vertrieben“, sagt er. Der verletzte Taxifahrer habe sich im Nachhinein nicht bei ihm gemeldet, sich auch nicht bedankt, sagt Muhammet Akcamuz. Das ist das eine. Aber jetzt auch noch eine Anzeige?
Die Polizei bestätigt auf Anfrage das Owi-Verfahren, und dazu gehöre die Anhörung des Beschuldigten, erklärt ein Sprecher. Akcamuz habe nun zwei Wochen Zeit, seine Sicht der Dinge schriftlich zu erläutern. Dann erst werde der Vorgang abschließend bewertet. Möglich sind ein Bußgeld, aber auch eine Einstellung des Verfahrens, zum Beispiel, weil Akcamuz in Nothilfe gehandelt haben könnte, um einem Menschen in Bedrängnis zu helfen. In diesem Fall bekäme der 33-Jährige auch seine Waffe zurück.
Muhammet Akcamuz hat sich einen Anwalt genommen. Ob er in einer vergleichbaren Situation wie damals heute nochmal so handeln würde? „Nein“, sagt er spontan. „Ich denke nicht.“
Der Taxiräuber ist seinerzeit entkommen. Eine Fahndung mit Polizeihunden und Streifenwagen verlief erfolglos.