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Warnschuss aus der GaspistolePolizei stellt Ermittlungen gegen Helfer von Köln-Höhenhaus ein

Lesezeit 2 Minuten
Muhammet Akcamuz steht in seinem Vorgarten, von dem aus er einen Taxiräuber vertrieben hat.

Muhammet Akcamuz aus Höhenhaus hat einen Taxiräuber vertrieben - und wurde dafür nun selbst von der Polizei angezeigt.

Muhammet Akcamuz hatte einen Taxiräuber vertrieben und handelte sich dadurch ein Ermittlungsverfahren ein.

Plötzlich ging alles ganz schnell: Noch am selben Tag, an dem der „Kölner Stadt-Anzeiger“ über das Ordnungswidrigkeiten (Owi)-Verfahren gegen einen 33-jährigen Kölner berichtete, der einen Taxiräuber in Höhenhaus vertrieben hatte, verkündete die Polizei am Dienstag, dass sie das Verfahren gegen den mutigen Helfer eingestellt habe. „Unsere Prüfung hat ergeben, dass keine Ordnungswidrigkeit vorliegt“, bestätigte Polizeisprecher Christoph Gilles auf Anfrage.

Das Verfahren lief seit eineinhalb Jahren. Im Oktober 2021 hatte Akcamuz vor seinem Schlafzimmerfenster einen Überfall auf einen Taxifahrer auf der Berliner Straße beobachtet. Der Angreifer schlug dem 50-Jährigen mehrfach ins Gesicht, um an sein Portemonnaie zu gelangen. Als Akcamuz mit seiner Gaspistole einen Warnschuss in die Luft abgab, flüchtete der Täter. Akcamuz drohte eine Geldbuße wegen Schießens außerhalb einer Schießstätte.

Es liegt keine Ordnungswidrigkeit vor.
Polizeisprecher Christoph Gilles

Die Behörde schickte dem 33-Jährigen einen Anhörungsbogen, auf dem er seine Sicht der Dinge schildern sollte – ein Standard in jedem Owi-Verfahren, erklärt Gilles. Die Anhörung des Beschuldigten gehöre genauso dazu wie etwa die Untersuchung der Spurenlage, Zeugenaussagen und die Bewertung des Sachverhaltes an sich.

Akcamuz antwortete der Polizei nicht selbst, sondern schaltete einen Anwalt ein. Der meldete sich vorige Woche bei der Kripo, bestritt die Vorwürfe gegen seinen Mandanten und beantragte Akteneinsicht – für die Polizei offenbar der fehlende Baustein, um das Verfahren rechtskräftig abschließen zu können.

Muhammet Akcamuz hat zwar keinen kleinen Waffenschein, aber er habe auf seinem eigenen „befriedeten Grundstück “ in die Luft geschossen, und dafür braucht man keinen Waffenschein. Es liege keine Ordnungswidrigkeit vor, betonte Gilles, Akcamuz bekomme seine Schreckschusspistole zurück. Aber selbst wenn er auf der Straße, also im öffentlichem Raum, in die Luft geschossen hätte, wäre dies im vorliegenden Fall eine „Nothilfe“ gewesen, um ein Verbrechen zu verhindern. Auch dies wäre straffrei geblieben.

Der 33-Jährige äußerte sich auf Anfrage erleichtert, dass ihm eine Geldbuße erspart bleibt. Ob er die Anwaltskosten von 360 Euro selbst zahlen muss, ist noch unklar. Möglicherweise trägt der Staat die Kosten für das Verfahren. Das, sagt Polizeisprecher Gilles, werde zurzeit noch geprüft.