Aufgrund einer fehlender Baugenehmigung müssen die Mieter der Wallstraße 31 in Köln vielleicht bald ihre Wohnungen räumen.
Wohnen in Ex-HotelJahrelang schien es kein Problem zu sein – Jetzt droht Kölner Mietern die Zwangsräumung
Wolfgang Bergmann ist zu beneiden. Er lebt mit seiner Partnerin seit 13 Jahren in einem ehemaligen Hotel an der Wallstraße. Die Gaststube der ehemals im Erdgeschoss befindlichen Gaststätte „Kaminstube“ dient ihm als Wohnzimmer. Die Theke dient ihm unter anderem als Schreibtisch. Doch nun ist die Idylle für ihn und weitere neun Mietparteien im Haus in Gefahr. Die Bauaufsicht der Stadt droht, das Gebäude räumen zu lassen. Der Grund: Es gibt keine Baugenehmigung für Wohnzwecke, sondern lediglich für eine Beherbergungsstätte und Gastronomie.
Kölner Feuerwehr wird auf ungewöhnliche Nutzung aufmerksam
„Bis vor etwa 30 Jahren wurde das Haus als Hotel genutzt“, berichtet Bergmann. Danach habe der Eigentümer die Räume des Hotels zu Wohnzwecken vermietet – mit regulären Mietverträgen. Nachdem die Gaststätte Ende 2009 geschlossen wurde, zog Bergmann hier ein.
„Auf uns aufmerksam wurde die Stadt im Sommer 2019, als es in einer Wohnung einen Fehlalarm des Rauchmelders gegeben hatte“, schildert Bergmann. Die Feuerwehr sei angerückt und besichtigte in der Folge das Haus unter Beteiligung von Bauverwaltung und Vermieter.
Bergmann: „Es wurden Baumängel wie eine fehlende Feuerleiter im Hof oder ein fehlender Fluchtweg festgestellt, die beseitigt werden mussten.“ Daraufhin verkaufte der alte Vermieter das Haus Ende 2019 an die GGS Immobilien AG
Drohende Räumung des Kölner „Hotels“
Der neue Eigentümer begann daraufhin, erste Mängel zu beseitigen. Dazu gehört unter anderem eine provisorische Feuerleiter. Bergmann: „Der ganze Hof wird von einem riesigen Gerüst eingenommen.“ Doch er und seine Nachbarn Ronald und David sind von der GGS enttäuscht: „Die machen immer nur das, was nötig ist und keinen Deut mehr.“ Darum seien sie auch im Clinch mit dem Eigentümer. Bergmann lässt sich vom Kölner Mieterverein vertreten. Einen Bauantrag zwecks Umnutzung hatten weder der alte noch der neue Eigentümer gestellt.
Nun flatterte allen Mietern und dem Vermieter das Schreiben der Bauaufsicht ins Haus. Darin droht die Stadt mit dem Erlass einer Ordnungsverfügung, die eine Räumung zur Folge hätte. Diese sei nur zu verhindern, wenn ein Bauantrag gestellt und bauliche Mängel behoben werden – bis zum 28. April.
Köln: Missverständnis der Mieter und Nachbarn
„Mich hat das Schreiben schockiert“, berichtet Bergmanns Nachbar Ronald. Damit nicht genug sei der Vermieter weitgehend untätig: „Er sagt zwar immer, er tue etwas, doch in Wirklichkeit passiert nichts.“ David wiederum fühlt sich vor den Kopf gestoßen: „Ich zahle immer pünktlich meine Miete und habe einen festen Vertrag. Muss ich dafür büßen?“ Bergmann berichtet auch, dass der Mieterverein nicht verstehe, dass die Stadt so rigide vorgeht.
„Zum Schutz der Mieter und Mieterinnen ist die Bauaufsicht verpflichtet, gegen die illegale Nutzung vorzugehen“, gibt Jutta Doppke-Metz vom Presseamt der Stadt die Haltung der Behörden wieder. Solche Verfahren aber richten sich nach Ordnungsrecht gegen die Nutzer. Vor dem Feuerwehreinsatz sei der Bauaufsicht nicht bekannt gewesen, dass das Gebäude für Wohnen genutzt werde, daher habe es seitens der Stadt auch keinen Hinweis geben können, dass der Eigentümer erst eine Baugenehmigung hätte beantragen müssen. „Bisher ist dem Bauaufsichtsamt weder ein Antrag eingereicht noch angekündigt worden“, informiert sie weiter.
Ende offen und wage Aussagen aus Kölner Behörden
Nach einem Ermessensspielraum der Stadt gefragt, konnte Metz noch keine Aussage treffen: „Wir befinden uns am Anfang eines laufenden Ordnungsverfahrens, daher können aktuell keine weiteren Informationen bereitgestellt werden.“ Hinsichtlich der Beantragung der neuen Baugenehmigung aber gebe es keinen Ermessensspielraum, da sich aus den landesrechtlichen Vorgaben hier eine Pflichtaufgabe für die Bauaufsichtsbehörde ergebe, gegen illegal errichtete oder genutzte bauliche Anlagen ordnungsbehördlich vorzugehen.
Nun kommt es auf den Eigentümer an. „Er kann die Situation durch Beantragung einer neuen Baugenehmigung heilen“, teilt Doppe-Metz mit. Dass dies geschieht, ist allerdings fraglich. „Wir können uns nicht zu diesem Vorgang äußern“, antwortet Michaela Werner von der GGS Immobilien AG auf entsprechende Anfrage.
Für Wolfgang Bergmann kommt das nicht unerwartet: „Ich habe den Eindruck, dass das Haus lediglich als Abschreibungsobjekt erworben wurde und der Eigentümer kein Interesse daran hat, uns als Mieter zu halten.“