Über einen Blitzer am Clevischen Ring in Köln hat sich ein Anwohner beschwert – die Stadt erklärt, wie es zum Tempolimit 30 kam.
„Blitzlichtgewitter“ in Köln-MülheimTempo 30 am Clevischen Ring führt zu Unmut bei Anwohnern
„Mülheim Moderne Wegelagerei“ – so bezeichnet der Mülheimer Guido Hunstig die Aufstellung einer Geschwindigkeitskontrolle am Clevischen Ring stadteinwärts unweit der Einmündung Markgrafenstraße.
Kölner ärgert sich über Tempolimit 30
„Aktuell verdient sich die Stadt Köln mit diesem Blitzer dumm und dämlich“, ärgert sich Hunstig. Zwischen der Dünnwalder Straße und der Keupstraße gelte seit kurzem und für ihn völlig überraschend auf einem 300 Meter langen Abschnitt Tempo 30. Die Hinweisschilder hierzu seien aber an den unübersichtlichen Kreuzungen derart unglücklich angebracht worden, dass Autofahrerende sie schlicht übersähen. Das Ergebnis: „Der Blitzer verursacht regelmäßig ein „Blitzlichtgewitter“, da die meisten mit Tempo 50 fahren.“
Für Hunstig ist das eindeutig Wegelagerei: „Ich bin bei solchen Themen eigentlich zurückhaltend, doch diese Situation hat nichts mit Verkehrserziehung zu tun – zumindest, solange die 30er-Zone nicht deutlicher durch Hinweisschilder gekennzeichnet wird.“
Stadt Köln erklärt Änderung des Tempolimits
Zu dem Thema befragt, begründet die Stadt ihre Maßnahme als Folge eines Rechtsstreits: „Der Absenkung des Tempolimits liegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. April 2022 zugrunde.“ Demnach hatte eine Anwohnerin des Clevischen Rings wegen der großen Lärmbelästigung in anliegenden Wohngebäuden geklagt und ein entsprechendes Gutachten vorgelegt.
Im Januar dieses Jahres habe die Klägerin ein Zwangsgeld beantragt, falls die Stadt nicht umgehend ein Tempolimit einführt: „Es wurde beantragt, der Stadt Köln unter Fristsetzung zur Umsetzung des Urteils ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 10000 Euro anzudrohen.“
Um das zu verhindern, hat die Stadt eine abschnittsweise Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde für beide Fahrtrichtungen eingerichtet.
In Fahrtrichtung Norden erfolgte die Absenkung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit ab der Keupstraße auf einer Länge von 300 Metern und in der in Gegenrichtung ab der Dünnwalder Straße ebenfalls auf einer entsprechenden Länge. „Das Tempolimit gilt also nicht „seit kurzem“, betonte die Stadt. Und sie stelle ihre Schilder auch nicht so auf, dass sie übersehen würden.