AboAbonnieren

MieterschutzMieterverein Köln fordert soziale Erhaltungssatzung an Mülheimer Keupstraße

Lesezeit 3 Minuten
Die Ecke Keupstraße/Holweider Straße.

Die Ecke Keupstraße/Holweider Straße.

Der Mieterverein Köln möchte die Verdrängung von Mietern verhindern und fordert die Verwaltung und den Rat der Stadt Köln auf, etwas zu tun.

Die Wohnsituation um die Keupstraße und die Holweider Straße in Köln Mülheim beschäftigt seit einiger Zeit Bürgerinnen und Bürger sowie die Politik. Anfang Oktober hatte diese Zeitung über die Verzweiflung eines Bewohners berichtet, dessen Vermieter insgesamt über 20 Mietparteien kurzfristig die Heizung abgestellt hatte. Und ihnen empfohlen hatte, auszuziehen.

Zuletzt hatte die Bezirksvertretung (BV) Köln-Mülheim die Verwaltung beauftragt, ein besonderes Augenmerk auf den Wohnraum im Bereich der Arbeiterhäuser an der Keupstraße/Holweider Straße zu haben und möglicher Zweckentfremdung entgegenzuwirken.

Nun fordert der Mieterverein Köln in der Pressemitteilung die Verwaltung und den Rat der Stadt Köln auf, das Gebiet Köln-Mülheim unter den Schutz einer sozialen Erhaltungssatzung zu stellen. Diese hat das Ziel, die Wohnbevölkerung des Satzungsgebietes vor Verdrängungsprozessen zu schützen. Auch in Klettenberg fordert der Verein eine solche Satzung.

Köln-Mülheim: Mieterverein Köln fordert soziale Erhaltungssatzung

Hintergrund ist, dass das Kölner Ratsbündnis die Verwaltung aufgefordert hat, dem Rat ein neu ausgewähltes Gebiet auf der rechten Rheinseite vorzuschlagen, in dem eine soziale Erhaltungssatzung zur Anwendung kommen kann. Der Mieterverein Köln schlägt Gebiete in Mülheim und Klettenberg vor.

„Im rechtsrheinischen Köln erleben wir ganz aktuell im Bereich der Keupstraße, dass bewusst Menschen aus dem Viertel verdrängt werden“, sagt Franz-Xaver Corneth, Vorsitzender des Kölner Mietervereins, „Es darf nicht sein, dass Eigentümer den Verfall von Häusern als Mittel nutzen, um Mieter loszuwerden und schließlich durch übermäßige Aufwertung eine andere Zielgruppe dorthin zu locken“.

Das Wohnungsamt sei bereits aktiv. Das berichtete auch Heike Kerscher, Leiterin des Amtes für Wohnungswesen, die in einer Sitzung der BV Mülheim vom Umgang mit der Situation an der Keupstraße erzählte.

Auf der Keupstraße hatte im Oktober ein Vermieter kurzfristig Heizungen abgestellt

„Eine soziale Erhaltungssatzung kann hier städtebaulich und sozialpolitisch eingreifen“, betont Franz-Xaver Corneth. Das Quartier um die Keupstraße lebe von seiner Einzigartigkeit, ergänzt Dominik Kaven, Beirat des Kölner Mietervereins. Dort gebe es ein besonderes Zusammenspiel von Wohnen und Gewerbe.

„Dass ein Investor dort meint, Menschen unter unwürdigen Umständen zu verdrängen und anschließend das Erscheinungsbild des Quartiers massiv zu verändern darf stadtentwicklungspolitisch nicht gewollt sein“, sagt Corneth klar. Auch in Klettenberg würden Verdrängungsprozesse festgestellt, denen der Kölner Mieterverein entgegensteuern wolle. Weshalb er an beiden Stellen den Schutz einer sozialen Erhaltungssatzung fordert.

Das in der Pressemitteilung benannte Gebiet Keupstraße/Holweider Straße in Mülheim sei von der Verwaltung als eines der neun Beobachtungsräume identifiziert worden, teilt die Stadt Köln auf Anfrage dieser Zeitung mit. Diese identifiziert das Gebiet als Mülheim Nord. „Nach Einordnung in die typischen Rahmenbedingungen, die Gebiete einer Sozialen Erhaltungssatzung häufig kennzeichnen, treffen diese rechtsrheinisch betrachtet vorrangig auf die Beobachtungsräume Kalk und Mülheim Nord zu, sodass dort der größte stadtentwicklungsplanerische Nutzen angenommen wird“.

Stadt Köln: Mülheim Nord soll soziale Erhaltungssatzung bekommen, jedoch nicht jetzt

Im Stadtentwicklungsausschuss habe es zudem einen mündlichen Ergänzungsantrag gegeben, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, Kalk weiter zu bearbeiten. Aus Kapazitätsgründen könnten nicht alle Beobachtungsräume parallel weiterbearbeitet und vertieft sozialräumlich untersucht werden, heißt es weiter von der Stadt. Mit den aktuellen Ressourcen könnte ein weiteres Gebiet bearbeitet werden.

„Dementsprechend bearbeitet die Verwaltung nun das Gebiet Kalk. Für die Bearbeitung weiterer Gebiete sind zunächst zusätzliche Personalressourcen und entsprechende politische Beschlüsse erforderlich“. Der Forderung des Mietervereins solle also prinzipiell nachgegangen werden, wann sei jedoch noch nicht absehbar.

Das benannte Gebiet Klettenberg hingegen falle nicht unter die von der Verwaltung identifizierten Beobachtungsräume. Dort bilden die angewandten statistischen Indikatoren keine Hinweise auf mögliche Handlungsbedarfe ab.