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Nach Eklat auf KeupstraßeLinke-Fraktion will Zweckentfremdung von Wohnraum in Mülheim verhindern

Lesezeit 3 Minuten
Häuserfassade in der Keupstraße. Den Mieterinnen und Mietern hier hat der Vermieter die Heizung abgestellt.

Die BV in Mülheim hat sich mit der Wohnsituation in der Keupstraße befasst.

20 Mietparteien auf der Keupstraße wurden die Heizungen abgestellt und zum Auszug aufgefordert. Die Bezirksvertretung Mülheim nahm das Thema auf.

Die Wohnungssituation in der Keupstraße hat nach den Ereignissen im Oktober die Mülheimer Bezirksvertretung beschäftigt. Anfang des Monats hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ über die Verzweiflung eines Bewohners berichtet. Der Vermieter hatte ihm und seinen Nachbarn, insgesamt über 20 Mietparteien, kurzfristig die Heizung abgestellt. Und ihnen empfohlen, auszuziehen. Die Fraktion der Linken hatte daraufhin eine aktuelle Stunde zu der Thematik in der BV-Sitzung am Montagabend beantragt.

„Man kann vermuten, dass die Wohnungen leergezogen werden, die Mieterinnen und Mieter vergrault werden, weil man ihnen ein angenehmes Wohnen unmöglich macht“, sagte Beate Hane-Knoll, Fraktionsvorsitzende der Linken in Mülheim, am Montagabend.

Die Heizungen laufen mittlerweile wieder. Das sei eine erfreuliche Nachricht, doch die Linken würden befürchten, dass es das nicht gewesen sei: „Es muss das Ziel der Stadt Köln sein, dass so etwas nicht vorkommt.“ Sie stellte deshalb mit ihrer Fraktion zusätzlich einen Antrag zur Verhinderung von möglicher Zweckentfremdung von Wohnraum in den Arbeiterhäusern an der Keupstraße/Holweider Straße.

Köln-Mülheim: Vermieter lässt mehr als 20 Parteien im Kalten sitzen

Zu der aktuellen Stunde war Heike Kerscher eingeladen. Als Leiterin des Amtes für Wohnungswesen berichtete sie von dem Umgang mit der Situation an der Keupstraße sowie den generellen Vorgängen des Amtes. Sie beantwortete außerdem Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung. Zunächst dankte Kerscher Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs (SPD). Er habe unmittelbar Kontakt mit dem Wohnungsamt aufgenommen und über die Umstände informiert.

Daraufhin seien die Mitarbeitenden des Amtes direkt tätig geworden. „Die Wohnungsaufsicht hat als Ordnungsbehörde die Aufgabe, im Sinne der Mieterinnen und Mieter durchzusetzen, dass die Mindeststandards an Wohnraum durch die Eigentümerinnen und Eigentümer sichergestellt werden.“ Kerscher gab deshalb auch den Hinweis an die Bevölkerung, sich bei Missständen immer an das Amt zu wenden. Mindeststandards seien beispielsweise kein Schimmelbefall, aber auch genauso die Sicherstellung der Betriebsfähigkeit der Heizungsanlage.

Der Fall an der Keupstraße sei also genau richtig im Wohnungsamt aufgehoben. „So etwas habe ich in meiner Zeit im Amt noch nicht gesehen“, betont Kerscher. Gerade der Zettelaushang, mit dem Einwohnerinnen und Einwohner aufgefordert worden, sich schnellstmöglich eine neue Wohnung zu suchen, sei unglaublich gewesen.

BV-Mülheim im Austausch mit Wohnungsamt der Stadt Köln

Nichtsdestotrotz sei ein ordentliches Verwaltungsverfahren notwendig. Das heiße, dass zunächst Kontakt mit den Eigentümerinnen und Eigentümern aufgenommen werden müsse. Bei den betroffenen Wohnungen handle es sich um öffentlich geförderte Wohnungen, die eine zehnjährige Nachwirkungsfrist haben. Bis 2025 bestehe also eine Mietbindung. Dadurch würde das Wohnungsamt ein anderes Verfahren einleiten als bei Wohnungen ohne Nachwirkungsfrist. Grundsätzlich sei aber trotzdem zunächst das Ziel, herauszustellen, wie es zu dem Missstand gekommen ist. Dafür wurde eine Frist für Mitte des Monats gestellt.

Außerdem habe das Amt einen gesetzeswidrigen Leerstand festgestellt. Öffentlich geförderte Wohnungen dürften maximal drei Monate leerstehen. In dem Fall habe das Wohnungsamt eine Strafanzeige gestellt.

Allgemein betonte Kerscher, dass das Amt alle Maßnahmen unternommen hat, die bis zu diesem Zeitpunkt möglich seien. Außerdem würden die Mitarbeitenden weiterhin am Ball bleiben. Das war für Alexander Lünenbach (SPD) Grund, den zusätzlichen Antrag der Linkenfraktion für erledigt zu erklären.

Beate Hane-Knoll, die den Antrag gestellt hatte, hielt jedoch daran fest. „Die Verwaltung zusätzlich für die Zukunft auf die Problematik hinzuweisen, kann doch nicht schaden“, betonte sie. „Wir können so als Bezirksvertretung ein Zeichen setzen, dass die Thematik für uns wichtig ist.“ Schlussendlich wurde der Antrag mit Stimmen der Fraktionen der Grünen, Linken und des Einzelmandatsträgers Andreas Altefrohne (Die Partei) beschlossen. Der Rest enthielt sich.

Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt entsprechend die Verwaltung, ein besonderes Augenmerk auf den Wohnraum im Bereich der Arbeiterhäuser an der Keupstraße/Holweider Straße in Köln-Mülheim zu haben und möglicher Zweckentfremdung entgegenzuwirken.