Nach Todesfällen in KölnApotheken-Betreiber klagt auf Wiedereröffnung
Köln – Der Betreiber der drei Kölner Apotheken, die nach zwei Todesfällen durch vergiftete Glukose geschlossen wurden, klagt auf Wiedereröffnung. Das haben das Verwaltungsgericht Köln und der Rechtsanwalt des Apothekers auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bestätigt. Der Inhaber der Heilig-Geist-Apotheke in Longerich, der Apotheke am Bilderstöckchen und der Contzen-Apotheke im selben Stadtteil hat beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt Köln beantragt.
Der Apotheken-Betreiber argumentiert laut Gericht, dass die Schließung seiner drei Betriebe existenzvernichtend sei. Darüber hinaus stehe noch nicht zweifelsfrei fest, ob die Glukose aus seiner Apotheke für die beiden Todesfälle verantwortlich sei.
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Die Stadt hatte auf Anweisung des Regierungspräsidiums alle drei Apotheken, die der Mann in Köln betreibt, vorübergehend geschlossen, nachdem die Filialen zunächst unter Auflagen weiter geöffnet waren. Mit der Schließungsmaßnahme sollten womögliche Risiken für weitere Kunden ausgeschlossen werden, so das Gesundheitsamt. (att, ken)