Nach Todesfällen in KölnWarum die Klage des Apothekers unberechtigt ist
- Nach dem Tod einer Frau und ihres neugeborenen Kindes sind zunächst eine, dann drei Apotheken in Köln geschlossen worden, die von einem Apotheker betrieben werden.
- Der Apotheker will nun, dass seine Filialen schnell wieder geöffnet werden und argumentiert laut Gericht, dass die behördliche Schließung existenzvernichtend sei.
- Darüber hinaus stehe noch nicht zweifelsfrei fest, ob die Glukose aus seiner Apotheke für die beiden Todesfälle verantwortlich sei.
- Damit aber verkennt er den Ernst der Lage völlig. Ein Kommentar.
Köln – Mit einer Vorverurteilung oder gar einer Geschäftsschädigung hat die Schließung der drei Filialen eines Kölner Apothekers nun wirklich nichts zu tun.
Die Bezirksregierung Köln und das Gesundheitsministerium haben das einzig Richtige getan, als sie nach den beiden Todesfällen, hervorgerufen durch das mit einer giftigen Substanz vermischtes Glukosemittel, die Schließung verfügt haben.
Sie haben sogar so lange gewartet, bis die Staatsanwaltschaft bei ihren Untersuchungen zu dem Ergebnis kam, dass Vorsatz nicht ausgeschlossen werden kann. Der Gesundheitsminister musste deshalb Kritik einstecken und räumte am Mittwoch ein, man hätte durchaus auch einen Tag schneller reagieren können.
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Der Apotheker, der nach nur einer Woche jetzt per einstweiliger Verfügung erreichen will, dass er wieder öffnen darf, verkennt offensichtlich den Ernst der Lage. Medikamente in Deutschland, ob rezeptpflichtig oder frei verkäuflich, werden aus gutem Grund nicht in jedem Supermarkt oder in Drugstores verkauft. Sie sind keine übliche Handelsware.
Deutschland leistet sich dieses teure System, das von den Versicherten finanziert wird, aus Gründen der Medikamentensicherheit. Deshalb werden Arzneimittel auch zu festen Preisen verkauft, um Manipulationen möglichst auszuschließen. Solange die Ursache für das vergiftete Mittel nicht gefunden ist, müssen die betroffenen Apotheken geschlossen bleiben. Der Gesundheitsschutz hat Vorrang.