Nach Unglück auf A3 in KölnVerfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet
Köln – Wegen der herabgefallenen Betonwand auf der A3 bei Köln hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt eingeleitet. Dabei solle geklärt werden, ob der Tod der Fahrerin auf „strafrechtlich vorwerfbares Verhalten einer oder mehrerer Personen zurückzuführen ist“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage mit. Ein Sachverständiger solle herauszufinden, wie sich die Platte habe lösen können, hieß es weiter.
Bei den anderen Platten gebe es aber keine weiteren Anzeichen darauf, dass sie lose seien, teilte ein Sprecher von Straßen.NRW am Montag mit. Wann die rechten Fahrstreifen im Abschnitt entlang der Lärmschutzwand wieder freigegeben würden, sei aber noch nicht klar.
Am Freitag war eine fünf Tonnen schwere Betonplatte von einer Lärmschutzwand auf der A3 in Köln vor der Anschlussstelle Dellbrück auf ein Auto gestürzt. Die Fahrerin des Wagens starb, ihr Auto wurde zertrümmert. (dpa)