Nach zehn JahrenErzbistum Köln beendet „Chefarzt-Fall“
Köln – Der Rechtsstreit über die Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederheirat ist nach zehn Jahren beendet. Das Erzbistum Köln verzichtet auf eine Verfassungsbeschwerde. Damit hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Bestand, das die Kündigung des Mediziners im Februar letztinstanzlich für rechtswidrig erklärt hatte. A.s Anwalt Norbert H. Müller sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, sein Mandant sei „hoch erfreut, dass die extrem belastende Odyssee nun ein Ende hat“. Es sei zu begrüßen und liege „im Interesse aller Beteiligten, dass „auch das Erzbistum höchstrichterliche Entscheidungen irgendwann einmal akzeptiert“.
Der Fall beschäftigte 2014 das Bundesverfassungsgericht und danach auch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Bis zuletzt war nicht klar, ob das zuständige Erzbistum Köln gegen das BAG-Urteil erneut nach Karlsruhe gehen würde. Nun teilte das Erzbistum mit, es sei nach Erwägung des Für und Wider zu dem Schluss gekommen, dass eine erneute Überprüfung des Falles durch Karlsruhe „nicht angestrebt werden soll“. Maßgeblich hierfür sei insbesondere die Tatsache, dass der Fall heute rechtlich anders zu beurteilen wäre.
Beschwerde der evangelischen Kirche
Die grundsätzliche Frage nach der Reichweite des in der Verfassung verbrieften Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ist aus Sicht des Erzbistums aber weiterhin klärungsbedürftig. Karlsruhe liegt dazu eine Beschwerde der evangelischen Kirche vor. In diesem Fall geht es um die Frage, ob Mitglieder der Kirchen und Konfessionslose bei der Einstellung von einem kirchlichen Arbeitgeber gleich behandelt werden müssen.