Kein Durckommen für eine Kölnerin in Bilderstöckchen. Ein Transporter blockiert den Fußweg.
Kein Durchkommen mit RollatorKölnerin beschwert sich über Park-Situation in Kölner Norden

Eine Leserin hat dieses Foto in Köln-Bilderstöckchen aufgenommen. Für sie und ihren Rolator war kein Durchkommen möglich.
Copyright: Leserfoto/Birgit W.
Die Kölnerin Birgit W. ist richtig sauer. Der Grund für ihren Ärger steht mitten auf einem Gehweg im Kölner Stadtteil Bilderstöckchen. Ein Transporter blockiert den Weg, der eigentlich für Fußgänger gedacht ist. Express.de berichtete zuerst über den Fall.
Birgit W. ist auf einen Rollator angewiesen. Als sie damit zuletzt an der Straßenecke Longericher Straße/ Am Bilderstöckchen unterwegs war, gab es kein Durchkommen für die Frau.
„Mal wieder den Gehweg zugeparkt! Sprinter steht mitten auf dem Gehweg!“, ist W. richtig sauer und schickte der Redaktion ein Beweisfoto.
Transporter blockiert Fußweg: Kein Durchkommen für Kölnerin
Tatsächlich ist an der Stelle kein Durchkommen. Zwischen dem Transporter und dem Zaun sind höchstens 60 Zentimeter Platz. Immerhin wurde der Seitenspiegel eingeklappt. Sonst wäre die Engstelle auch noch für den Kopfbereich gefährlich. Aufgenommen wurde das Foto am 19. März 2025 um 18.19 Uhr.
Laut W. nicht das erste Mal, dass es an dieser Stelle Probleme gab. „Manchmal stehen bis zu zwölf Autos auf dem gesamten Gehweg“, schreibt sie. Auch das Parkverbotsschild ließe die Autofahrer und -fahrerinnen nicht davon abbringen, in der verbotenen Zone zu parken.
Das Ordnungsamt sei laut W. zwar regelmäßig im Einsatz und verteile Knöllchen – verbessert habe sich die Situation allerdings nicht.
Wer in Köln Falschparker melden möchte, kann dies über das Online-Formular der Stadt tun (hier). Laut ADAC drohen für das unzulässige Parken auf Geh- oder Radwegen Bußgelder ab 55 Euro. Bei Behinderung erhöht sich die Strafe auf 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg, bei Gefährdung auf 80 Euro. Überschreitet die Parkzeit eine Stunde, steigen die Kosten auf 70 Euro (mit Behinderung 80 Euro), jeweils mit einem Punkt im Fahreignungsregister.