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Neue GebührenordnungParken in Köln soll teurer werden – damit das Auto unattraktiv wird

Lesezeit 3 Minuten
11.04.2023
Köln:
Illustrationen zum Thema Anwohnerparken bzw. Bewohnerparken.
Parkscheinautomat mit Anwohnerparken Belgisches Viertel
Foto: Martina Goyert

Ein Parkscheinautomat im Belgischen Viertel.

Die Stadt Köln hat eine neue Gebührenordnung geschrieben. Günstiges Langzeitparken soll es nicht mehr geben.

Die Stadt Köln versucht, mit höheren Parkgebühren Autos zunehmend unattraktiver und umweltfreundliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen. Gelingt das nicht, könnte sie immerhin die klamme Stadtkasse aufbessern. Am Freitag hat sie eine Vorlage für eine neue Parkgebührenordnung veröffentlicht, die nach ihrem Willen vom Stadtrat Mitte Februar 2025 beschlossen wird. Ein Teil dieses Plans ist die Verteuerung des Kurzzeitparkens um 25 Prozent. So soll eine Stunde Parken im Stadtbezirk Innenstadt/Deutz künftig fünf statt vier Euro, in den anderen acht Stadtbezirken 2,50 Euro statt zwei Euro kosten.

Neue Gebührenordnung in Köln: Die Brötchentaste bleibt

An ausgewählten, mit gelbem Ring gekennzeichneten Parkscheinautomaten soll es weiterhin die sogenannte Brötchentaste geben, die dazu berechtigt, für die Dauer von maximal 15 Minuten unentgeltlich zu parken. Das 2018 gestartete Modell soll allerdings nicht ausgeweitet werden, „da hierdurch einerseits dem städtischen Haushalt Einnahmen entgehen würden und andererseits dies der strategisch gewünschten Verkehrslenkung entgegenwirken würde.“

Gänzlich abgeschafft werden soll das bisherige „Parken rund um die Uhr“. Etwa 13.000 Stellplätze dürfen bislang für fünf Euro pro Tag genutzt werden, wenn ein Parkschein für sieben Tage gelöst wird. Damit könnte bald Schluss sein. Stattdessen soll das Langzeitparken künftig 30 Euro pro Tag kosten.

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Hintergrund des Vorschlags ist laut Stadt Köln die Tatsache, dass „Parken rund um die Uhr“ bislang vor allem in dicht besiedelten Wohngebieten mit Bewohnerparksausweisen angeboten wird. Dabei sei es „für jene besonders attraktiv, die in diesen Wohngebieten selbst gar nicht leben und wohnen“. Dies habe zur Folge, dass Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweisen der Zugang zu einem freien Parkplatz in der Nähe der Wohnung erheblich erschwert werde. Ihre Parksituation soll mit der geplanten Gebührenanhebung grundsätzlich verbessert werden, indem sie es leichter haben, einen Parkplatz im Veedel zu finden.

Neue Höchstparkdauer von zwölf Stunden

Damit verbunden ist auch die Abschaffung des Langzeitparkens in der Innenstadt innerhalb der Ringe. Auf städtischen Parkplätzen soll in Zukunft eine Höchstparkdauer von zwölf Stunden gelten. Die Gebühr dafür soll bei sechs Euro liegen. Davon ausgenommen sind nur die Parkflächen am Zoo, für die eine Sonderregelung gilt.

Im vergangenen Jahr hatte die Stadt 21,25 Millionen Euro aus Parkgebühren eingenommen. Im Jahr 2024 geht sie von ähnlichen Erträgen aus. Auf gleichem Niveau sollen die Gebühren auch in den Jahren 2025 und 2026 fließen, jedoch seien „in Abhängigkeit zum Parkverhalten insgesamt auch Mehrerträge bei den Parkgebühren denkbar“, schreibt die Verwaltung.

Dass sie bei steigenden Gebühren nicht zwangsweise mit ebenso steigenden Einnahmen rechnet, ergibt sich aus der Annahme, dass weniger Menschen in Köln Autos und damit auch Parkplätze nutzen. 2021 hatte der Rat der Stadt aufgetragen, einen Masterplan Parken zu erstellen, der dem öffentlichen Nahverkehr, Fahrrädern, Carsharing-Diensten und dem Zufußgehen einen Popularitätsschub verleihen soll. Mit der neuen Parkgebührenordnung sollen Teile des Plans umgesetzt werden. Insbesondere kürzere und mittlere Wege sollen wenn möglich nicht mit dem Pkw zurückgelegt werden. Auch der einpendelnde Autoverkehr soll reduziert werden. Die Stadt schreibt, sie bewege sich mit den vorgeschlagenen Verteuerungen bei den Gebühren auf ähnlichem Niveau anderer deutscher Großstädte.

Sonderparkregelungen – etwa für Ärztinnen und Ärzte, Pflegedienste, Hebammen, Handwerksbetriebe und behinderte Menschen – sollen ihre Gültigkeit behalten. Ebenso sind E-Autos auf städtischen Parkflächen mit Ladesäulen während des Ladevorgangs von Gebühren befreit.

Neu ist auch, dass 3359 „Selbstständige Parkflächen“, die nicht direkt entlang der Straße erreichbar sind und mit insgesamt 80 Parkscheinautomaten betrieben werden, voraussichtlich ab Januar 2027 umsatzsteuerpflichtig werden und der Stadt neue Steuereinnahmen bescheren werden.