Köln – Aufgrund von Problemen mit der Software hat die Stadtverwaltung bei tausenden Familien die Gebühren für die Kinderbetreuung und das Essensgeld seit Januar nicht mehr abgebucht. Das will die Behörde in der kommenden Woche nachholen. Den Eltern wurde mitgeteilt, sie sollten für einen ausreichenden Betrag auf ihrem Konto sorgen.
Je nach Einkommen und Anzahl der betreuten Kinder sind Summen bis zu mehreren tausend Euro aufgelaufen. Wer sich bei der städtischen Telefonzentrale nach der Möglichkeit der Ratenzahlung erkundigte, erhielt anfangs noch eine abschlägige Antwort; das sei nicht vorgesehen, erfuhren Anrufer.
Wie das Presseamt am Mittwoch mitteilte, können Eltern die Beiträge für den Kindergarten und die offenen Ganztagsschule nun doch in Raten überweisen. Dafür müssten sie sich „kurzfristig“ an die zuständigen Sachbearbeiter im Amt für Kinder, Jugend und Familie wenden. Wer den zu zahlenden Gesamtbetrag erfragen wolle, müsse sich „unter Angabe des Kassenzeichens“ an die Stadtkasse wenden.
Annähernd 7000 Fälle
Nach Angaben des Presseamtes handelt es sich um annähernd 7000 Fälle. Von Juni an will die Verwaltung die Gebühren wieder zu den regulären Terminen einziehen. „Die Stadt Köln bittet um Verständnis und bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten“, heißt es in der Mitteilung.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Stadtrat, Martin Börschel, kritisierte das Vorgehen der Verwaltung. „Erst das Blitzer-Chaos, jetzt die Panne mit den Kita-Gebühren – die Verwaltung scheint nicht zu begreifen, was Bürgerservice bedeutet“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Der Vorgang lasse „hinsichtlich der Ansprache und des Verfahrens die angemessene Kundenorientierung vermissen, insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass der Fehler erneut aus der Sphäre der Stadt stammt und die Eltern mit dem Aufwand der Korrektur belastet“.
In der Mai-Sitzung des Finanzausschusses werden die Sozialdemokraten eine Anfrage zu dem Thema stellen. Sie wollen wissen, warum die Verwaltung „die betroffenen Eltern nicht bereits im Vorfeld auf die Probleme bei der Abbuchung von Lastschrifteinzügen hingewiesen“ hat. Dann hätten sie sich beizeiten auf die Nachzahlung einstellen können. Und: „Warum wurde den Betroffenen in der Zahlungsaufforderung nicht bereits mitgeteilt, wie hoch der aufgelaufene Betrag ist, und ein Mustervordruck für eine Ratenzahlungsvereinbarung mitgeschickt?“