Ärger in Köln-PorzWettbüro verstößt gegen geltendes Recht – Schließung möglich
- Bürger und Politiker ärgern sich über die Ansiedlung eines Wettbüros mitten in der Porzer Innenstadt.
- Jetzt kritisiert die Bezirksverwaltung, dass die Einrichtung gegen den rechtskräftigen Bebauungsplan verstoße.
- Durch ein „Lari-Fari-Gesetz“ war es möglich, dass sich das Büro trotzdem ansiedelte. Die Chancen stehen gut, dass das Wettlokal schon bald wieder schließen muss.
Porz – Erst vor kurzer Zeit hat ein neues Wettbüro in der Porzer Innenstadt an der Ecke von Bahnhofstraße und Goethestraße eröffnet. Die Einrichtung in den Räumen der ehemaligen Gaststätte Hotel Linden verärgerte gleich viele Bürger und Politiker. Die SPD-Fraktion hat deshalb einen Dringlichkeitsantrag in die Bezirksvertretung (BV) eingebracht.
Darin fordern die Lokalpolitiker von der Verwaltung, das Wettbüro wenn möglich wieder schließen zu lassen. „Ein Wettbüro an dieser Stelle widerspricht dem Ziel, die Porzer Mitte aufzuwerten“, begründet der SPD-Fraktionsvorsitzende Simon Bujanowski den Antrag seiner Partei.
Einrichtung verstößt gegen Bebauungsplan
Für die Verwaltung war Elke Müssigmann vom Stadtplanungsamt in der Sitzung der Bezirksvertretung und erklärte, dass es für den Bereich einen rechtskräftigen Bebauungsplan gebe, der Vergnügungsstätten ausschließt. Und ein Wettbüro gelte als Vergnügungsstätte. Außerdem liege dem zuständigen Amt keinen Antrag auf Nutzungsänderung der Räumlichkeiten vor. Schließlich war dort zuvor eine Gaststätte untergebracht, ein Wettbüro ist eine gänzlich andere Nutzung. Trotzdem läuft der Betrieb des neuen Wettbüros schon.
„Nach meinem Verständnis ist die Einrichtung damit rechtswidrig“, äußerte CDU-Fraktionschef Werner Marx. Und Dieter Redlin fragte verärgert: „Warum haben sie den Bebauungsplan nicht durchgesetzt?“ Regeln, die nicht kontrolliert werden, seien nichts wert, so der Fraktionsvorsitzender der Grünen. Für Bujanowski waren die Aussagen aber zumindest ein Hoffnungsschimmer, dass der SPD-Antrag auch erfolgreich seien kann.
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„Ich verstehe sie so, dass das Wettbüro gegen bestehendes Recht verstößt und eigentlich wieder schließen müsste“, folgerte der SPD-Politiker. Auch wenn ein Antrag auf Nutzungsänderung noch eingehen sollte, dürfte dieser nicht genehmigt werden, konkretisierte Bujanowski. Verwaltungsmitarbeiterin Müssigmann drückte sich wesentlich vorsichtiger aus: „Die Voraussetzungen erlauben eigentlich nur eine Entscheidung, aber möglicherweise beurteilen Gerichte die Lage anders.“ Zunächst werde jetzt das Bauaufsichtsamt in dem Wettbüro vorbeischauen und anschließend die Sachlage beurteilen. Allerdings sei auch sie „frohgemut“, dass man das Wettbüro bald nicht mehr sehen werde, so Müssigmann.
Ballung von Spielhallen und Wettbüros in Urbach
Trotz anscheinend eindeutiger Rechtslage verabschiedeten die Lokalpolitiker am Ende der Diskussion den SPD-Antrag einstimmig. Darin fordern sie die Verwaltung auf, neben der Schließung des Wettbüros grundsätzlich neue Spielhallen und Wettbüros nur in einem „verträglichen Rahmen“ zu erlauben.
Nicht nur in der Porzer Innenstadt, auch an anderen Orten im Stadtbezirk sorgen Glücksspielhallen und Wettbüros für Ärger. Meist wird in diesem Zusammenhang Urbach genannt. Dort gibt es rund um die Kreuzung von Frankfurter Straße und Kaiserstraße, mitten im Zentrum des Veedels, fünf Spielhallen und zwei Sportwettenbüros, die in nur wenigen Meter Abstand zueinander liegen.
Zwei Spielhallen befinden sich sogar unmittelbar nebeneinander in einem Gebäudekomplex. Dabei gilt seit 2012 der Glücksspielstaatsvertrag, der unter anderem vorschreibt, dass Spielhallen mindestens 350 Meter Abstand zueinander und zu Schulen haben müssen. Die Verwaltung hat dazu schon mehrfach erklärt, dass die Abstandsreglung nicht bei bestehenden Spielhallen angewendet werden dürfe. Nur bei neuen Spielhallen greife diese Regelung. Zudem seien Sportwettbüros rechtlich anders zu bewerten und fielen deshalb nicht unter die Abstandsregel zu Spielhallen. Deshalb musste in Urbach auch bis zum heutigen Tag noch keine der bestehenden Spielhallen schließen.
„Lari-Fari-Gesetz“ muss überarbeitet werden
Ganz 30 Anträge für eine glücksspielrechtliche Erlaubnis für Porz waren bei der Verwaltung eingegangen. Noch im Sommer 2019 erklärte die Verwaltung, dass man sich in der Prüfung befinde. Lediglich zwei Mitarbeiter sind für die insgesamt 239 Spielhallen in Köln zuständig. Zuletzt hatte die Verwaltung im Mai 2019 die Bezirksvertreter über die Arbeit der zuständigen Kollegen in Sachen Glückspielhallen informiert.
Auch damals waren die Politiker am Ende unzufrieden mit den Ausführungen. „Das Gesetz ist nicht das allerbeste, viel ist Auslegungssache“, gestand auch Manuela Kobsch vom Ordnungsamt. Der Glückspielstaatsvertrag von 2012 läuft in diesem Jahr aus. Also besteht die Möglichkeit, einen Neuen auszuhandeln. Grünen-Fraktionschef Dieter Redlin sagte im vorigen Mai unmissverständlich: „Wir sollten versuchen, dieses Lari-Fari-Gesetz besser zu machen.“