Die sanierungsbedürftige Porzer Feuer- und Rettungswache 7 sowie das Gerätehaus der Löschgruppe Eil sollen neu gebaut werden. Was geplant ist.
Von 1974Feuerwehrwache Porz – Verwaltung räumt unhaltbare Zustände ein und plant Umzug
Schlechte Bausubstanz des Gebäudes, fehlende Dachisolierung, zunehmend notwendige Sanierungen von technischen Anlagen. Der Ist-Zustand der Feuer- und Rettungswache 7 an der Kaiserstraße 69, wo Berufsfeuerwehr und die Löschgruppe Urbach der Freiwilligen Feuerwehr untergebracht ist, ist nicht wirklich gut. Vielmehr noch: Es ist sofortiger Handlungsbedarf nötig. Das geht aus einer Verwaltungsvorlage hervor, die in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Porz der Politik vorgelegt wurde.
Ein weiteres Problem ist das fehlende Erweiterungspotenzial. Der jetzige Standort der Feuer- und Rettungswache 7 wurde 1974 errichtet und bis zur Eingemeindung der Stadt Porz 1975 als Standort der dortigen Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Mitarbeitenden betrieben.
Planung von Neubauten für Feuer- und Rettungswache 7 sowie Gerätehaus der Löschgruppe Eil
Mittlerweile sind auf der Feuer- und Rettungswache 7 laut Angaben der Stadt rund 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Personen im Rettungsdienst tätig und 13 Fahrzeuge untergebracht. „Durch den stetigen Zuwachs an Mitarbeitenden seit der Inbetriebnahme 1974 sind alle Flächenreserven ausgeschöpft, so dass sich die heute geltenden Bedarfe und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen nicht mehr umsetzen lassen“, heißt es seitens der Verwaltung. Auch deswegen ist der Beschluss der Politik gefragt.
Die hat sich nicht nur für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 7 ausgesprochen, sondern auch für den Neubau des Gerätehauses der Löschgruppe Eil der Freiwilligen Feuerwehr. Bei dem Gerätehaus an der Neue Eiler Straße 50–52 besteht „dringender Handlungsbedarf“. Die Unterkunft ist in ihrer ursprünglichen Nutzung als Industriehalle geplant. Das Gebäude befindet sich ebenfalls in einem schlechten Zustand, ist sicherheitstechnisch nicht auf dem neusten Stand und laut Verwaltung „nicht für eine dauerhafte Unterbringung geeignet“.
Deswegen sollen Wache und Gerätehaus an anderer Stelle neu gebaut werden. Als möglicher Standort ist ein Grundstück an der Steinstraße/Humboldtstraße vorgesehen. Das befindet sich im städtischen Besitz und soll genügend Platz für die Brandbekämpferinnen und Brandbekämpfer und mindestens 20 Stellplätze für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst bieten.
Zukunft des jetzigen Standorts und alternative Nutzungsideen
Die Planungskosten belaufen sich auf rund 2,75 Millionen Euro. Für den Neubau eines Gerätehauses für die Löschgruppe Urbach wird ein anderer Standort gebraucht. Dazu soll es eine separate Beschlussvorlage geben, heißt es von Verwaltungsseite.
Stellt sich zum Schluss die Frage, was passiert mit dem jetzigen Standort der Feuer- und Rettungswache 7? Wenn es nach der Verwaltung geht, könne die nicht mehr benötigte Fläche „anderweitig vermarktet werden“. Während die Bezirksvertretung Porz den bisherigen Planungen zu den Neubauten zustimmte, legte sie in diesem Fall ein Veto ein.
„Bevor man sagt, wir verkaufen das Grundstück, kann man schauen, ob es nicht vielleicht noch für andere Projekte genutzt werden kann, die sinnvollerweise an der Stelle untergebracht werden können“, sagte Stefan Götz. Der Fraktionschef der CDU verwies in dem Zusammenhang auf das Berufskolleg, für das seit Jahren ein neuer Standort gesucht werde oder die Carl-Stamitz-Musikschule, bei der das Thema Sanierung oder Neubau anstünde.
Das höre sich erst einmal „gut nachvollziehbar an“, sagte Andree Haack. Der Dezernent für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales war in der Sitzung der Bezirksvertretung anwesend und versprach, das Thema „mitzunehmen“. „Warum sollen wir ein städtisches Grundstück verkaufen, wenn wir eigene Bedarfe noch nicht gedeckt haben.“
Der Einwand von Stefan Götz wurde in den Beschluss mit aufgenommen. Dort heißt es nun: „Das Grundstück der Feuerwache 7 an der Kaiserstraße in Urbach soll nicht veräußert werden, sondern für eine städtische Nutzung reserviert werden.“