Am Stadtgymnasium Porz soll ein neuer Sportplatz entstehen. Der kostet rund 5,8 Millionen Euro, denn die Stadt hat auf dem Gelände Großes vor. Anfang 2024 soll die Sportanlage fertig sein.
Kosten von 5,8 Millionen EuroDie Stadt hat mit dem neuen Sportplatz in Köln-Porz Großes vor
Bagger, Erdhaufen und Material – auf dem Sportplatz des Stadtgymnasiums an der Humboldtstraße wird gearbeitet. Und die Stadt hat hier Großes vor. „Der Umbau der Schulsportanlage am Stadtgymnasium Porz beinhaltet ein Kunststoffrasen-Großspielfeld, Soccer Court, Basketballspielfeld, Beachvolleyballfeld, Fitnessparcours, Boulderbereich und eine elektronische Torschusswand“, teilt eine Stadtsprecherin mit. Zur Ausstattung gehören auch Zaunanlagen, Bänke, Abfallbehälter, Wegeleuchten sowie die Erneuerung der Trainingsbeleuchtungsanlage.
„Für die Besucher und Nutzer werden zusätzliche Pkw- und Fahrradstellplätze errichtet.“ Außerdem soll ein neues Sanitär- und Umkleidegebäude mit zwei Umkleidekabinen, einem Platzwartbüro, einem Schiedsrichterbüro sowie einem Lager- und Sportgeräteraum errichtet werden.
Der neue Sportplatz soll Anfang 2024 fertig sein
In diesem Jahr sollen noch die Versickerungsanlage und Regenwasserfilteranlagen eingebaut werden. Die Fertigstellung des Gesamtprojektes ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach Angaben der Stadt rund 5,8 Millionen Euro. Aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ sind Fördermittel in Gesamthöhe von 2,6 Millionen Euro bewilligt, den Rest trägt die Stadt. Die hat schon in den anderen Platz des Stadtgymnasiums, zur Königsberger Straße hin, viel Geld investiert. Rund 3,8 Millionen Euro hat die Erneuerung gekostet.
Nur Frage nach dem Stromanschluss für die Flutlichtanlage ist noch nicht abschließend beantwortet. „Derzeit liegt ein Variantenvorschlag vor, der sowohl Zeit als auch Geld einspart, aber noch nicht spruchreif ist, weil er zeitnah noch mit allen Beteiligten abgestimmt werden soll“, so die Stadtsprecherin. Einer der Beteiligten ist der GSV Porz, der an dem Platz sein Clubheim hat. Hier wie auch bei der Schule ist die Freude über den neuen Platz groß. Getrübt ist sie hingegen bei den Fußballern vom RSV Urbach und der Sportvereinigung Porz. .
Freie Nutzung für Fußballvereine ab Frühjahr 2023
Denn: Sie dürfen den Platz mit Naturrasen nicht nutzen – vorerst. „Die Sportrasenfläche wird in den verbleibenden dreieinhalb Monaten im ersten Jahr nach der Herstellung kontrolliert in Nutzung genommen“, heißt es seitens der Verwaltung. Ab Frühjahr 2023 sollen auch den Fußballvereinen freie Nutzungszeiten für das Training bis zur E-Jugend – in einer Mitteilung an die Bezirksvertretung Porz ist von D-Jugend die Rede – bereitgestellt werden. Die Nutzungszeiten sollen regelmäßig „an die Belastungsfähigkeit des Sportrasens“ angepasst werden, so die Stadtsprecherin.
Das heißt: Der Naturrasen soll erst einmal richtig anwachsen. Dass sie den Platz nicht nutzen können, ärgert die Fußballer. „Es fehlt an Platzzeiten, um allen Altersklassen ein vernünftiges Training ermöglichen zu können“, sagt Lutz Kornwebel, Geschäftsführer vom RSV Urbach. Die Stadt hält dagegen: Neben den beiden Großspielfeldern mit Naturrasen und Kunststoffrasen an der Brucknerstraße stünden als Ausweichspielstätten die Sportanlage Stresemannstraße sowie einige Trainingszeiten auf dem Kunstrasenplatz an der Nachtigallenstraße zur Verfügung.
Doch gerade bei letzterem hat es in der jüngsten Vergangenheit Probleme gegeben. Unter anderen sei wegen Nachholspielen der Platz schon belegt gewesen, so Kornwebel. Die Stadt bestätigt dies, verweist aber darauf, dass dies der Sportsachbearbeitung aus dem Bezirk nicht gemeldet wurde. „Diese Einzelfälle stehen jedoch der grundsätzlichen Nutzung der Anlage in der Nachtigallenstraße nicht entgegen“, teilt die Stadtsprecherin mit.
Zu einem Kunstrasenplatz umgebaut werden soll auch der jetzige Naturrasenplatz an der Brucknerstraße. Das Projekt befindet sich in der Vorplanung. Einen Vorentwurf hat das Sportamt erstellt. Aufgrund der Lage spielen bei diesem Projekt die Themen Lärm, Natur-, Landschafts-, Boden- und Wasserschutz eine besondere Rolle. Wie es seitens der Verwaltung heißt, muss „für die Abstimmungs- und Genehmigungsprozesse ein größerer Zeithorizont eingeplant werden“.