Porz-Mitte soll schöner werden. Helfen soll dabei das Haus-, Hof- und Fassadenprogramm für Eigentümerinnen und Eigentümer. Was dabei zu beachten ist.
Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessernFörderprogramm soll Porzer Innenstadt schöner machen
Das Porzer Zentrum soll sich weiter entwickeln und aufgehübscht werden. Der Bedarf ist da. Das können Besucherinnen und Besucher der Porzer Innenstadt mit bloßem Auge sehen. So steht es aber auch in den Analysen zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK). Das ist wichtig, um Fördergelder für die Entwicklung von Porz-Mitte beantragen und im besten Fall auf erhalten zu können. In der Analyse ist von „Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe im Wohnungsbestand und Geschäftsbereich“ die Rede. Sprich, die Häuser sollen schöner werden.
Und hier kommen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Ladenlokalen sowie ein Förderprogramm ins Spiel. Einen Anreiz, den Gebäuden zum Beispiel einen neuen Anstrich zu verpassen, soll das Haus-, Hof- und Fassadenprogramm geben. Das soll im Rahmen des ISEK für Porz-Mitte umgesetzt werden. Eine entsprechende Richtlinie, die die Verwaltung vorgelegt hat, hat die Bezirksvertretung Porz abgesegnet. Ziel des Haus-, Hof- und Fassadenprogramms ist es, die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu verbessern. Das Förderprogramm soll helfen, Verschönerungsmaßnahmen für Fassaden und Innenhöfe durchzuführen. Rund 250.000 Euro stehen dafür bereit.
Zuschüsse werden gewährt
Gefördert werden Projekte, für die vorher ein Antrag ausgefüllt worden ist und die den Richtlinien entsprechen. Es wird allerdings nicht ein komplettes Projekt bezahlt, sondern lediglich ein Zuschuss gewährt. Maximal sind es 15.000 Euro. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, kommunale und private Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, aber auch Mieterinnen und Mieter mit schriftlichem Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers.
Gefördert wird unter anderem die farbliche Gestaltung von Außenwänden an Gebäuden, und die einmalige Beseitigung von Graffitischäden an Gebäuden, einschließlich farblicher Neugestaltung und dauerhafter Schutzbeschichtung. Einen Zuschuss soll es aber auch für die künstlerische Gestaltung von Fassaden sowie die dazu erforderlichen Vorarbeiten geben können. Die als förderfähig anerkannten Gesamtkosten einschließlich des Eigenanteils dürfen aber nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
Die Förderung ist zudem zweckgebunden und auf zehn Jahre festgelegt. Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Denkmal, muss eine schriftliche Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde vorliegen. Der Förderzeitraum und die Inanspruchnahme von Fördermitteln hat Anfang des Jahres begonnen. Er endet am 31. Dezember 2027.
Weitere Informationen gibt es telefonisch bei der Stadt unter der Rufnummer 0221/221-7032 oder per E-Mail.