Die Baustelleneinrichtung hat nichts mit der Sanierung zu tun. Die Stadt erwägt eine Ordnungsstrafe gegen die GAG wegen Untätigkeit.
Keine SanierungStadt plant wegen Untätigkeit beim Porzer Sonnenhaus mögliche Strafe gegen GAG
Neben dem denkmalgeschützten Eckhaus mit dem auffälligen Stuck-Sonnenornament an der Haupstraße/ Poststraße tut sich etwas. Absperrgitter, eine Fahrbahnverschwenkung und Änderungen bei den Fuß-Überwegen lassen hoffen, dass die zähen Verhandlungen zwischen Stadt und der GAG Immobilien AG als Hausbesitzerin zu einem Abschluss gekommen seien und Bauarbeiten zum Erhalt der Hausfassaden in Gang kämen. Dem ist nicht so.
Wie GAG-Pressesprecher Jörg Fleischer auf Anfrage mitteilt, laufen wegen des Hauses weiterhin Verhandlungen mit der Stadt. Ein Streitpunkt ist, ob die GAG die Fassade erhalten muss oder, wie sie es zuletzt vorgeschlagen hat, originalgetreu rekonstruieren darf.
GAG saniert vor dem Sonnenhaus in Porz den Gehweg
Die jetzt laufenden Bauarbeiten hingegen betreffen Fleischer zufolge eine von der GAG beauftragte Erneuerung des Gehweges. Diese Arbeiten sollen laut einer städtischen Auflage vor dem Beginn der Fußball-Europameisterschaft beendet sein.
Was aber mit dem etwa 125 Jahre alten sogenannten Sonnenhaus passiert, ist weiter ungewiss. Die GAG hatte das schon lange leerstehende Gebäude 2019 samt umliegender Baugrundstücke von der Stadt erworben und zu sanieren zugesagt. Die geplanten GAG-Häuser mit Sozialwohnungen in der Nachbarschaft stehen inzwischen, das Eckhaus verfiel zusehends weiter.
Im Januar teilte die GAG nach Untersuchungen der Bausubstanz mit, selbst die Sanierung der Fassade sei „wirtschaftlich nicht machbar“. Vorständin Kathrin Müller sprach bei einem Ortstermin von sechs Millionen Euro Kosten, wenn die Fassade gestützt, erhalten und in einen Neubau integriert würde.
GAG versuchte, Sonnenhaus über Immobilienportal zu verkaufen
Weniger als die Hälfte würden der Abbruch und ein Neubau inklusive vorbildgetreu nachgebildeter Fassaden kosten. Damit war jedoch der städtische Denkmalschutz nicht einverstanden. Die GAG versuchte, das Haus über ein Immobilienportal für 395.000 Euro zu verkaufen, was für Empörung sorgte. Politiker und Bürger kritisierten das Vorgehen, manche vermuteten, die GAG habe sich vor allem für die attraktiven umgebenden Grundstücke interessiert und nicht ernsthaft um den Erhalt des Eckhauses bemüht.
Die Stadt und die GAG signalisierten im Januar, es liefen intensive Gespräche. Darin sollte es auf Wunsch der Immobiliengesellschaft beispielsweise um die Herausnahme des Hauses aus der Denkmalschutzliste gehen. Nur dann wäre ein originalgetreue Replik der Fassade machbar. Die Stadtverwaltung stand diesem Wunsch ablehnend gegenüber.
In den vergangenen vier Monaten scheinen sich die Positionen kaum angenähert zu haben. Auf Anfrage teilte Robert Baumanns vom städtischen Presseamt mit, der GAG als Eigentümerin komme laut Denkmalschutzgesetz eine Erhaltungspflicht zu. „Aufgrund des mangelhaften Erhaltungszustandes des Inneren des Hauses wurde von Seiten des Amts für Denkmalschutz im Jahr 2020 die Erlaubnis erteilt, nur die städtebaulich wichtige und prägnante Fassade zu sichern und in einen dahinterliegenden Neubau zu ‚integrieren‘. Eine ähnliche Lösung, wie sie zurzeit am Roncalliplatz mit der Domhotel-Fassade realisiert wird“, schreibt Baumanns.
Im Jahr 2022 sei die Baugenehmigung dafür erteilt worden. „Trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung durch das Amt für Denkmalschutz erfolgte von Seiten der GAG bis heute keinerlei Aktivität zum Erhalt und zur Umsetzung der Baugenehmigung“, führt der Stadtsprecher aus. Auf die Frage nach städtischen Druckmitteln, um ein Voranschreiten der Verhandlungen zu erreichen, antwortet Baumanns, es werde „in den kommenden Tagen ein Schreiben zu einer rechtsverbindlichen Anhörung (zur Festsetzung einer hohen finanziellen Ordnungsstrafe) versendet.“
Nach wie vor aber hoffe das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege „auf einen positiven Ausgang“, bevor diese historische Fassade in ihrer Substanz für den Porzer Stadtteil „verloren geht und das Denkmal unwiederbringlich untergeht“.