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Wegen einer Wette?Fünffacher Familienvater stielt in Köln wiederholt teures Parfüm

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Das Amtsgericht Köln.

Köln – Als Murat G. an einem Januarmittag dieses Jahres einen Drogeriemarkt in Kalk betrat, hatte er die feste Absicht, Luxusparfüm zu stehlen. Zwei Flaschen der Marke Chanel im Gesamtwert von 182,90 Euro ließ er mitgehen. Am Nachmittag desselben Tages kehrte er in das Geschäft zurück und machte erneut Beute: zwei Flaschen, die zusammen 252,90 Euro kosteten. Am Montag musste der 50-Jährige, der fünf Kinder hat und von Hartz IV lebt, sich vor dem Kölner Amtsgericht für die beiden Taten verantworten.

Schon bei der Polizei hatte er ein Geständnis abgelegt. „Was wollten sie mit so viel Parfüm?“, fragte ihn der Richter. An jenem Tag sei er früh betrunken gewesen, sagte Murat G., und habe mit einer „Dame“ eine Wette abgeschlossen: Ob es ihm gelingen werde, für sie Parfüm zu stehlen; die gewünschte Marke habe sie ihm auf einen Zettel notiert. Der findet sich in der Prozessakte.

Überwachungskamera nimmt Diebstahl auf

„Die Wette haben Sie verloren“, stellte der Richter fest. Denn nach dem zweiten Diebstahl war Murat G. (Name geändert) gestellt worden. Ein Ladendetektiv, der als Zeuge gehört wurde, sagte, dass sich in der Folge auch der erste Diebstahl habe nachweisen lassen: Eine Überwachungskamera habe festgehalten, dass Murat G. die zwei Flaschen aus einem Regal an sich genommen, im nächsten Gang unter einer dunkelblauen Jacke verborgen und danach den Kassenbereich passiert habe, ohne zu bezahlen. In diesem Fall gelangte die Ware nicht an das Geschäft zurück.

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Zugutezuhalten sei dem Angeklagten sein Geständnis, sagte der Amtsrichter. Gegen ihn spreche, dass er unter anderem einschlägig vorbestraft sei; die letzte Verurteilung liege allerdings neun Jahre zurück. Der Richter setzte eine Strafe in Höhe von 70 Tagessätzen à zehn Euro fest. Auf Antrag kann Murat G. die 700 Euro in Raten zahlen oder die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit tilgen.