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Prozess in KölnKölner Pfarrer am Auenweg mit 40 km/h zu schnell geblitzt

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Ein  Mann trägt ein Kreuz am Hals (Symbolbild)

Köln – Er wollte nur helfen, aber der Herr hatte kein Erbarmen: Weil ein Priesterkollege erkrankt war, hatte sich Pfarrer Alexander S. (68, Name geändert) bereit erklärt, den sonntäglichen Gottesdienst in einer Kirche im Linksrheinischen zu übernehmen. Als er sich in Mülheim ans Steuer setzte, hatte er noch alle Zeit der Welt.

Doch dann war eine Brücke gesperrt, dem Pfarrer war die Strecke nach Lindenthal nicht wirklich geläufig. Er hatte sich jedenfalls verfahren. Und weil er an die zahlreichen Gläubigen dachte, die jetzt unruhig in den Bänken in den Gebetsbüchern blätterten, drückte er aufs Gas und achtete nicht auf das vorgeschriebene Tempo.

Nach tödlichem Unfall am Auenweg – Pfarrer an Unfallstelle geblitzt

Prompt wurde er geblitzt: Ausgerechnet am Auenweg, wo vor Jahren eine Studentin starb, weil sich dort zwei junge Männer ein illegales Autorennen geliefert hatten und seitdem Tempo 30 gilt. Der Pfarrer war mit 70 Stundenkilometern auf der sonntäglich menschenleeren Strecke daher gebrettert und geblitzt worden. Ein Bußgeldbescheid in Höhe von 200 Euro war die Folge. Zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bisher war sein Verhalten als Autofahrer stets einwandfrei gewesen.

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Seinen Einspruch begründete er damit, dass er doch nur pünktlich den Gottesdienst habe beginnen wollen und die Gläubigen nicht warten sollten. Die Richterin stellte ihn vor die Alternative. Entweder ein dreimal höheres Bußgeld ohne Fahrverbot oder der ursprüngliche Bußgeldbescheid bliebe bestehen. Bestraft werden müsse die überhöhte Geschwindigkeit auf jeden Fall. Das sah der Pfarrer auch ein, doch ihm ging es in erster Linie um das Fahrverbot. Er sei auf das Auto angewiesen, weil er oft Gemeindemitglieder zu Hause aufsuchen müsse und auch im gesamten Kölner Stadtgebiet für Priesterkollegen Vertretungen übernehme.

Kölner Priester kann sich mit Richterin vor Gericht einigen

Sein Vorschlag: Er könne den Führerschein abgeben, allerdings nicht sofort, weil er noch so viele Gemeindetermine habe. Vielmehr habe er dafür seinen im Juli anstehenden vierwöchigen Urlaub vorgesehen. Das Bußgeld wolle er selbstverständlich zahlen. Da es trotz seines fortgeschrittenen Alters das erste Fahrverbot für ihn ist, habe er dieses Wahlrecht und müsse den Führerschein nicht unverzüglich abgeben, teilte die Richterin mit.

Deshalb stieß sein Vorschlag auf Zustimmung bei Gericht, so dass er den Einspruch zurücknehmen konnte. Ob er an jenem Sonntagmorgen dank überhöhter Geschwindigkeit noch rechtzeitig zum Gottesdienst erschienen war, blieb im Gerichtssaal unbeantwortet.