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FahndungUnter Wahnvorstellungen leidender Kölner attackiert schwangere Freundin

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Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen. (Symbolbild)

Köln – Das Ungeborene war vom Vater nicht gewollt, aber es überstand unbeschadet sämtliche Gewaltattacken, die der 35-Jährige Monteur gegen seine schwangere Freundin richtete. Die Schwangerschaft war gerade erst wenige Wochen alt, als die Freundin ihm davon erfreut berichtete. Er aber wollte kein Kind, griff sie an den Haaren und schlug ihren Kopf gegen das Treppengeländer in ihrem Hausflur. Später hatte sich das Paar wieder versöhnt.

Die Partnerin war im dritten Monat, da eskalierte der Streit erneut. Diesmal soll der Monteur der 24-Jährigen mit aller Kraft das Knie in den Bauch gerammt und gedroht haben: „Ich schneide Dir das Kind aus dem Bauch.“ Dann soll er sie an den Haaren quer durch die ganze Wohnung geschleift haben. Wie durch ein Wunder kam das heute knapp zwei Jahre alte Mädchen im April 2018 gesund zur Welt.

Mutmaßlicher Gewalttäter in Köln vor Gericht

Seit Mittwoch wird gegen den mutmaßlichen Gewalttäter, der inzwischen in Berlin lebt, bundesweit gefahndet, denn er gilt als gemeingefährlich. Zwar hatte er sich freiwillig zum Prozess vor dem Amtsgericht eingefunden, wo er sich wegen der gefährlichen Körperverletzung verantworten sollte.

Auf der Anklagebank gerierte er sich allerdings derartig verhaltensauffällig, dass die Anklägerin eine sofortige Unterbringung in eine psychiatrische Einrichtung beantragte. Noch während das Gericht über den Antrag beriet, nutzte der Angeklagte die Verhandlungspause, um von einem angeblichen Toilettengang nicht zurückzukehren und zu türmen.

Angeklagter leidet unter Wahnvorstellungen

Daraufhin leitete die Anklägerin sofortige Fahndungsmaßnahmen ein. In der Verhandlung war offenkundig geworden, dass der Angeklagte unter Wahnvorstellungen leidet. Dies bestätigte auch ein psychiatrischer Sachverständiger, der von einem „gestörten Realitätsbezug“ sprach: „Er ist gefährlich“. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war offensichtlich, dass zur Sicherheit ein Wachtmeister im Saal hätte abgestellt werden müssen. Doch niemand kam auf die Idee. Die angeklagten Tatvorwürfe, die der Angeklagte im Übrigen komplett bestritt, bezeichnete der Gutachter als „Ausdruck seiner psychischen Erkrankung“. Seine vorläufige Diagnose: „Verdacht auf paranoide Schizophrenie.“

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Der Grund, warum er nicht schon längst hinter Schloss und Riegel sitzt: Angeblich sei er in den vergangenen zwei Jahren nicht mehr auffällig gewesen, hieß es. Damals hatte er fünf Monate wegen der Anschuldigungen in Untersuchungshaft gesessen. Dann hatte die Freundin, die von ihm getrennt lebt, die Vorwürfe teilweise zurück genommen. „Aus Angst und weil er mir auch Leid tat“, sagte sie im Zeugenstand und beharrt erneut auf die Richtigkeit ihrer Aussage.

Angeklagter bedroht Gutachter vor Kölner Gericht

Im Prozess hatte der Angeklagte immer wieder mit überschlagener Stimme Verschwörungs -und Verfolgungstheorien in den Raum gestellt und dabei massiv den Gutachter angegangen und bedroht. „Ich habe jetzt wirklich Angst, hier raus zu gehen,“ sagte der Psychiater, als feststand, dass sich der Angeklagte abgesetzt hatte.

Sobald er aufgegriffen wird, kommt er in die geschlossene Psychiatrie. Sein Prozess wird dann vor dem Landgericht neu aufgerollt, da ein Amtsgericht über Unterbringungs-Fälle nicht entscheiden kann.