Prozess in KölnPriester hetzt gegen Schwule – Einigung auf Geldauflage
Köln – Zwei katholische Priester müssen insgesamt 7000 Euro an die Opfer-Organisation „Weißer Ring“ bezahlen, nachdem sie einen Artikel mit schwulenfeindlichem Inhalt für eine Kirchenzeitschrift veröffentlicht hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte die Geistlichen wegen Volksverhetzung angeklagt. Gegen die Geldzahlung wurde der Prozess am Freitag ohne Urteil eingestellt. Allerdings erst, nachdem sich der Autor der Schmähschrift auf Drängen von Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn entschuldigt hatte.
Homosexuelle Priester in Artikel angegriffen
Der 1960 geborene Dariusz Oko, Priester des Erzbistums Krakau und Inhaber des Lehrstuhls für „Kognitive Philosophie“ an der dortigen Päpstlichen Universität „Johannes Paul II“, hatte in der Kölner Publikation „Theologisches“ schwule Priester angegriffen und diese als „rücksichtslose Parasiten“ und „Krebsgeschwür“ der katholischen Kirche bezeichnet. Homosexuelle dürften nicht zur Priesterweihe zugelassen und erst recht nicht später etwa zum Bischof befördert werden.
Das Amtsgericht sah in einer ersten Entscheidung im vergangenen Juli bereits eine klare Straftat als erwiesen an. Der Artikel von Dariusz Oko sei geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, die Zeilen könnten Hass gegen Homosexuelle schüren. Das Gericht erließ daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Strafbefehle mit Geldstrafen in vierstelliger Höhe. Die Priester wehrten sich gegen dieses schriftlich ergangene Urteil, daher kam es nun zur öffentlichen Hauptverhandlung.
Applaus von Gläubigen im Kölner Gerichtssaal
Mit auf der Anklagebank im Amtsgericht saß der verantwortliche Redakteur der alle zwei Monate erscheinenden Zeitschrift, der 91-jährige Johannes Stöhr. Der erklärte im Gerichtssaal, er könne nicht alle Artikel seiner Publikation auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Ohnehin sei die Zeitschrift „Theologisches“ mit seiner Auflage von 1800 Exemplaren ja nur für ein Fachpublikum gedacht. Er werde aber zukünftig darauf achten, dass keine verletzenden Vergleiche mehr gezogen würden.
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Einige Leser der Kirchenzeitschrift schienen sich auch beim Prozess in Saal 142 des Kölner Justizgebäudes eingefunden zu haben. Eine Dame in der ersten Reihe hielt einen Rosenkranz in ihren Händen. Und als Richterin Sophie Schwartz den Artikel mit der Schwulenhetze in mehreren Stunden noch einmal komplett verlesen hatte, quittierten diverse Zuschauer dies mit donnerndem Applaus. Die Gläubigen machten keinen Hehl daraus, dass sie Okos Aussagen unterstützten.
Kölner Amtsgericht: Polnischer Priester streitet Vorwürfe ab
„Ich spreche nicht über alle Homosexuelle, das ist der springende Punkt“, hatte Oko kurz vor dem Prozess gegenüber Journalisten erklärt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft sei falsch. „Ich spreche allein über homosexuelle Priester, die schwere Verbrechen begehen“, verteidigte sich Oko. Ihn anzuklagen sei so, als wenn man als Journalist über die Mafia in Sizilien schreibe. „Und dann kommt ein Gericht und meint, man habe alle Sizilianer oder Italiener gemeint“, sagt der Priester.
Oko bekräftigte, ja gerade gegen die Mafia in der Kirche zu kämpfen. In seinem Artikel ist von „Homomafia“ die Rede. Allerdings hatte Oko auch behauptet, dass etwa 20 Prozent aller homosexuellen Männer eine „ephebophile oder päderastische Vorliebe“ hätten, was „eine ihrer typischen Störungen“ sei. Kindesmissbrauch würde von schwulen Männern häufiger begangen als von heterosexuellen. Im Prozess berief er sich später noch auf wissenschaftliche Studien.
Kölner Oberstaatsanwalt besteht auf Distanzierung
Nachdem abermals Zuschauer für den polnischen Priester geklatscht hatten, hatte nicht etwa die Richterin, sondern Oberstaatsanwalt Willuhn diese ermahnt und gesagt: „Das ist hier keine Show-Veranstaltung.“ Da die beiden Priester nicht vorbestraft waren, schlug Richterin Schwartz eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen vor. Willuhn bestand dafür aber darauf, dass Oko sich von seinen Formulierungen distanziert. Offenbar zähneknirschend tat der Priester das dann auch.
„Ich bereue das und werde in Zukunft aufpassen, solche Ausdrücke zu benutzen, die andere verletzen könnten“, sagte Oko. Er muss 3000 Euro bezahlen, Stöhr wegen eines höheren Einkommens 4000 Euro. Sie bleiben nicht vorbestraft. Den Fall ins Rollen gebracht hatte der katholische Priester und Kirchenrechtler Wolfgang Rothe mit einer Anzeige. Er zeigte sich froh, dass es keinen Freispruch gab und Oko sich letztlich für seinen Artikel entschuldigt hat. Auch, wenn er ihm das nicht abnehme, sagte Rothe.