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Rizin-Bomber-ProzessWar Sief Allah H. nur vermindert schuldfähig?

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Prozess_gegen_mutmasslichen_Terroristen

Der Angeklagte Sief Allah H. hält sich im Oberlandesgericht Düsseldorf einen Aktenordner vor das Gesicht.

Köln – Der Prozess gegen Sief Allah H. und Yasmin H., die von Herbst 2017 an in Chorweiler einen islamistisch motivierten Bombenanschlag mit dem hochgiftigen Rizin vorbereitet haben sollen, ist auf der Zielgeraden. Am Donnerstag verkündete Jan van Lessen, Vorsitzender des 6. Strafsenats des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, den Beschluss, die Frist zur Stellung weiterer Beweisanträge werde anders als von der Verteidigung beantragt nicht noch einmal verlängert. Werde die Frist überschritten, müssten stichhaltige Gründe dargelegt werden.

Das tat Ralf Dalla Fini, der den 31-jährigen Tunesier zusammen mit Serkan Alkan verteidigt. Zwei Anträge stellen darauf ab, Sief Allah H. sei damals vermindert schuldfähig gewesen. So „radikalisiert“ sei er gewesen, „dass er nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen“. Um die Frage der verminderten Schuldfähigkeit zu klären, solle ein psychiatrischer Sachverständiger eingeschaltet werden.

Köln: Angeklagter habe sich von Salafisten beeinflussen lassen

Nach einer „von Gewalt geprägten“ Jugend habe sich Sief Allah H. in Tunis von Salafisten beeinflussen lassen und sei in islamistische Kreise geraten. Er habe das Gefühl gehabt, Gott näher zu kommen, und sich die Lösung für seinen „Kummer“ erhofft. Unter dem Eindruck, dass viele Moscheen von der tunesischen Polizei „beschmutzt und geschändet“ worden seien, habe er sich weiter radikalisiert. Die Angehörigen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) seien ihm als „Retter“ erschienen; daher habe er es als „Pflicht“ empfunden, sich dem IS anzuschließen.

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Dalla Fini, der auf der Ladung eines Zeugen aus Tunesien bestand, bekräftigte, der Angeklagte habe an einer Bombe gebaut und Rizin hergestellt, um sich für die Ausreise nach Syrien in vom IS kontrolliertes Gebiet militärische Kenntnisse anzueignen, und keineswegs, um in Deutschland ein Attentat zu verüben. Verteidiger Alkan verlas eine ergänzende Einlassung, in der Sief Allah H. seine Ehefrau entlastet.

Köln: Ehefrau habe nichts von einer Rizin-Bombe gewusst

Die 44-Jährige habe nicht gewusst, was er in der Wohnung trieb, aus der sie und die Kinder wegen eines Wasserschadens ausgezogen waren – in eine Ersatzwohnung auf derselben Etage. Sief Allah H. habe ihr verheimlicht, dass er dabei war, eine Sprengvorrichtung herzustellen und Gift aus Rizinussamen zu gewinnen. Kurzum: „Sie hatte mit dem Ganzen nicht zu tun.“ Auch ihre Verteidiger stellten weitere Anträge, unter anderem zum Beweis, Sief Allah H. habe die alte Wohnung nach dem Umzug von Frau und Kindern alleine genutzt und ihr den Zugang verweigert. Er habe Yasmin H. verlassen und ohne sie in den Kampf ziehen wollen.

Unterdessen hat sich die Sitzordnung im Saal geändert: Sief Allah H. sitzt nun nicht mehr hinter einer Trennscheibe, sondern zwischen seinen Verteidigern. Möglich ist dies, weil der Senat das Verfahren in einem von vier Anklagepunkten, auf den es bei einer Verurteilung nicht maßgeblich ankäme, eingestellt hat. Dabei geht es um den mutmaßlichen Versuch, Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu werden.