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Wegen ParkverbotKölner Kioskverkäufer muss ausländerfeindliche Sprüche ertragen

Lesezeit 3 Minuten

Muhammed Amin Kayrulla mit seiner Frau Madiha

Sürth – Den Kiosk an der Sürther Hauptstraße 188 führt Muhammed Amin Kayrulla mit seiner Frau Madiha seit zwei Jahren. Von halb acht Uhr bis 22 Uhr hat er an sieben Tagen der Woche geöffnet, auch an Feiertagen. „Nur am 24. Dezember machen wir um 16 Uhr zu“, sagt Amin. Die Familie arbeitet hart, um über die Runden zu kommen. Aber der 59-Jährige beklagt sich nicht, er ist zufrieden mit dem Geschäft, zu dem auch eine Paket-Annahmestelle für einen Lieferdienst gehört. Wenn da nur nicht das ständige Ärgernis vor dem Schaufenster wäre.

Drei Parkplätze sind dort eingerichtet, einer davon ist für Menschen mit Behinderung reserviert. Aber eigentlich sind es keine Parkplätze, sondern Stellflächen für kurzfristiges Halten. Das aufgestellte Schild 286 weist darauf hin: eingeschränktes Parkverbot. Man darf also höchstens drei Minuten halten – beim Be- und Entladen auch etwas länger.

Das sehen offenbar einige Autofahrer anders. „Manche bleiben hier drei Stunden stehen und sogar über Nacht“, berichtet Muhammed Amin, der seit 1994 in Deutschland lebt und aus dem Irak kommt. Diese Dauerparker blockieren die Parkflächen, die ja nur fürs schnelle Einkaufen gedacht sind – also auch für seine Kundinnen und Kunden, für die des benachbarten Imbisses oder des nahen Lotto-Ladens. Freie Parkplätze sind insgesamt rar im Umfeld.

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Fast täglich gehe Muhammed Amin raus und weise auf das Parkverbot hin. „Ich frage die Autofahrer, wie lange sie dort stehen bleiben wollen“, sagt Muhammed Amin. Aber die Reaktionen machen ihn mitunter fassungslos. „Als Ausländer könne ich die deutschen Verkehrsregeln gar nicht verstehen, habe ich schon zu Ohren bekommen.“ Er sei auch schon bedroht worden. „Und wieder andere ignorieren mich einfach“, berichtet er.

Er habe ja gar nichts dagegen, wenn jemand eine halbe Stunde stehen bleibe. Aber er sei auch Geschäftsmann und auf seine Kunden angewiesen, die im Kiosk schnell etwas erledigen möchten. Das Ordnungsamt habe er schon oft informiert. Die Kontrolleure würden dann Strafzettel verteilen wegen des Verstoßes gegen das eingeschränkte Parkverbot. Allerdings würde es manchmal etwas länger dauern, bis sie an Ort und Stelle eintreffen. Mitunter sei dann der Parksünder schon entwischt. Manchmal entzünde sich auch ein Streit wegen des Zusatzschildes, das unterhalb des Verkehrszeichens angebracht ist. „Auf den Seitenstreifen“ ist da zu lesen – was allerdings mit Seitenstreifen gemeint ist, erschließt sich nicht direkt. Sind damit die Parktaschen, der Gehsteig oder beides gemeint? Der Kioskbetreiber findet jedenfalls, dass dieser Zusatz überflüssig ist. Aber letztlich sei ihm das egal; denn es stehe fest, dass vor seinem Geschäft Parkverbot herrscht. Und der Ordnungsdienst gibt ihm Recht.