Wohnpark BayenthalVonovia lässt 60 Wohnungen leer stehen – Stadt greift nicht ein
Köln-Bayenthal – Der Vonovia-Wohnpark zwischen Alteburger Straße und Goltsteinstraße verwahrlost nach Meinung vieler Bewohnerinnen und Bewohner der insgesamt 620 Mieteinheiten zusehends. Die Parkanlage habe in der Pflege erschreckend nachgelassen, trotz städtischem Wohnungsnotstand stünden mehr als 60 Wohneinheiten leer, ein seit Jahren verwaister Kindergarten verrottet auf dem Gelände – und dann ist da das Problem mit den Schadstoffen. Die Kritik reißt nicht ab.
Eine Mieterin wandte sich jetzt mit folgendem Anliegen an diese Zeitung: „Seit Jahren wird hier im Wohnpark das Gerücht verbreitet, dass in den Wohnungen Asbest gefunden worden sei. Müssten wir das als Mieter nicht wissen? Wenn es wirklich ein Asbestproblem gibt, hätte uns die Vonovia nicht informieren müssen, dass wir keinesfalls Löcher in die Wand bohren dürfen?“
Kein gesetzliches Ausbaugebot bei gebundenem Asbest
Das Immobilienunternehmen spricht auf Anfrage von „baujahrtypischen Schadstoffen“. Die Anlage wurde Anfang der 1970er Jahre gebaut. Zu den bekanntesten Bauproblemen dieser Zeit gehören Schadstoffe wie Mineralwollfasern, Formaldehyd und Asbest. Dass das Vorkommen von Asbest im Wohnpark nachgewiesen wurde, bestreitet Vonovia nicht. „Da aber in gebundener Form von Asbest kein Risiko ausgeht, besteht für festgebundene Produkte auch kein gesetzliches Ausbaugebot“, sagt Unternehmenssprecherin Bettina Benner.
Die Transparenz gegenüber der Bewohnerschaft belegt sie mit einem Anschreiben an alle Mieterinnen und Mieter vom 11. Juli 2018, das der Redaktion vorliegt, in dem die Unternehmensgruppe darüber informiert, dass „punktuell Materialien zur Verwendung kamen, wie etwa Asbest, die nach heutigem Stand als schadhaft angesehen werden“.
Im gleichen Schreiben werden Mieterinnen und Mieter aufgefordert, keine eigenständigen Renovierungsarbeiten ohne Rücksprache durchzuführen. Bei einem Mieterwechsel entnehme die Vonovia – nach eigenen Angaben – automatisch Proben in den leerstehenden Wohnungen.
In 30 Monaten nur ein Viertel der Wohnungen saniert
„Wenn dabei Asbest gefunden wird, entfernen wir die Bauteile und setzen die Sanierung mit einer zertifizierten Fachfirma um“, so Benner. In Absprache mit dem Tüv Nord seien auf diese Weise bereits 20 Wohnung saniert worden. Wie viele Wohnungen derzeit frei von Schadstoffen sind, konnte Benner nicht beantworten.
Stadt Köln hat Vonovia auf dem Schirm
Das aufwendige Sanierungsverfahren benennt Vonovia seit Jahren als Grund für den Leerstand einiger Wohnungen, was nicht allein die Bewohnerinnen und Bewohner stört, auch die Stadtverwaltung hat Vonovia diesbezüglich seit 2019 auf dem Schirm. So leitete das Amt für Wohnungswesen in dem Jahr ein Bußgeldverfahren wegen des Verdachts auf Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand ein.
Dies wurde allerdings ruhend gestellt – mit der Begründung: „Da die Wohnungsaufsicht nicht allein auf die abschreckende Wirkung von Bußgeldern setzt, sondern die Strategie verfolgt, Eigentümer zur Kooperation zu motivieren, hat die Verwaltung Gespräche mit der Vonovia aufgenommen.
Bußgeldverfahren ruhend gestellt
Es wurde vereinbart, „dass das Unternehmen ein Wiedervermietungskonzept für die leerstehenden Wohnungen erarbeitet und dem Amt für Wohnungswesen regelmäßig über dessen Umsetzung berichtet“, schreibt das städtische Presseamt auf Nachfrage.
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Das Bußgeldverfahren sei infolgedessen vorerst ruhend gestellt, bis das Konzept entsprechend der Vereinbarungen umgesetzt werde und die Leerstände beseitigt seien. „Die Vonovia hat dem Amt für Wohnungswesen im März 2020 das Wiedervermietungskonzept vorgestellt. Mit der Überprüfung der derzeit 78 leerstehenden Wohnungen auf Asbestbelastung wurde der Tüv beauftragt.
Das Konzept sieht vor, „für die belasteten Wohnungen die Schadstoffsanierung zu beauftragen und belastungsfreie Wohnungen unmittelbar wieder zu vermieten“, heißt es weiter. Dies betrifft offenbar die 20 bekannten Wohnungen. Nach Angaben der Stadtverwaltung ist die Vonovia aufgefordert, zum aktuellen Sachstand zu berichten. Doch die Stellungnahme sei bis heute nicht eingetroffen, weshalb sich „das Amt für Wohnungswesen vorbehält, das ruhend gestellte Bußgeldverfahren nach entsprechender Prüfung wieder aufzunehmen.“