Ordnungswidriges Parken auf Gehwegen ist an vielen Stellen üblich und geduldet. Für die Homburger Straße in Zollstock wollen das die Lokalpolitiker ändern.
Mehr Platz für FußgängerGrüne wollen Autos vom Gehweg verbannen
Auf der Homburger Straße parken auf dem südlichen Gehweg zwischen Vorgebirgstraße und Nauheimer Straße stets mehrere Autos. Das ist zwar nicht offiziell erlaubt, aber seit Jahren geduldet. Die Mehrheit der Lokalpolitiker will das ändern – nicht zum ersten Mal. „Es geht uns hier um die Sicherheit, vor allem um die Kinder. Es geht uns nicht darum, dass Parkplätze wegfallen. Die Autos können auf der Straße parken“, erklärte Bodo Schmitt, Bündnis 90/Die Grünen, in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung.
Seine Fraktion forderte, die Verwaltung solle durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass der betreffende Gehweg in vollem Umfang den Fußgängern zur Verfügung steht, sprich, dass dort keine Autos parken. „Dieser Teil der Homburger Straße ist die Zuwegung zur katholischen Kita und zum Vorgebirgspark. Besonders morgens und am Nachmittag nutzen viele Eltern mit Kinderwagen, in Begleitung von kleinen Kindern, mit Rollern oder Rädchen diesen Weg. Auch von vielen Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren und von Hundebesitzern wird er gerne genommen“, beschrieb Schmitt.
Köln-Zollstock: Platz auf der Straße oder auf dem Gehweg?
Durch die bis zur Hälfte auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge würden die Fußgänger unnötig eingeschränkt, meint seine Fraktion, es komme sogar zu gefährlichen Situationen, da im Kreuzungsbereich parkende Fahrzeuge die Sicht behinderten. „Wenn die Autos hier auf der Straße parken, wird ein neues Problem geschaffen. Dann bleibt wenig Restbreite auf der Fahrbahn und für den Begegnungsverkehr wird es schwierig“, hielt Christoph Schykowski, CDU, dagegen.
Zudem sei der Bürgersteig breit genug. Seine Fraktion lehnte den Antrag daher ab und forderte stattdessen, im betroffenen Bereich der Homburger Straße das Parken durch das entsprechende Verkehrsschild offiziell zu gestatten. Mit den Stimmen der Grünen und der SPD wurde der CDU-Antrag mehrheitlich abgelehnt und die Forderung der Grünen angenommen.
Nur wo das blaue Verkehrszeichen 315 steht, ist ordnungsgemäßes Halten und Parken auf dem Gehweg erlaubt. Ansonsten ist es verboten, sei es mit einem, zwei oder vier Autoreifen. Daran halten sich viele Autofahrer nicht, oft wird das ordnungswidrige Parken auf dem Bürgersteig von der städtischen Verkehrsüberwachung geduldet.