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„So wird kein Tier im Zoo gehalten“Eingesperrte Seniorin aus verwahrloster Wohnung gerettet – Sohn vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Lars Leininger im Kölner Amtsgericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Lars Leininger im Kölner Amtsgericht

Von fürchterlichen Zuständen berichteten die Zeugen beim Strafprozess vor dem Kölner Amtsgericht.

Einer aufmerksamen Putzfrau ist es zu verdanken, dass eine Seniorin in Finkenberg aus einer völlig verwahrlosten Wohnung gerettet werden konnte. Wegen Freiheitsberaubung musste sich am Mittwoch im Kölner Amtsgericht der Sohn der 73-Jährigen verantworten. Wie er selbst zugab, hatte der Mann seine Mutter über mehrere Tage eingesperrt und sich selbst überlassen.

Köln: Reinigungskraft des Hauses schlug Alarm

Den Rettungseinsatz ausgelöst hatte die Reinigungskraft des Mehrfamilienhauses. Ihr war es seltsam vorgekommen, dass die Fußmatte vor der Wohnungstür seit längerer Zeit nicht bewegt worden war. Sie richte diese zum Putzen immer auf, die Mieter legten die Matte dann zurück. Das sei nicht mehr geschehen. Einsatzkräfte der Feuerwehr öffnete daraufhin die Wohnungstür.

Die Rettungssanitäter berichteten im Zeugenstand von einem beißenden Gestank, den sie im Flur der Wohnung wahrgenommen hätten. „Wir dachten, die Bewohnerin wäre gestorben“, so einer der Zeugen. Im ebenfalls zuvor verschlossenen Wohnzimmer habe die Seniorin dann aber an einer Wand gelehnt gestanden. Sie habe ein von Fäkalien verschmutztes Nachthemd getragen.

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Die Frau sei abgemagert und dehydriert gewesen, habe im Rettungswagen geweint. „Sie sagte, dass sie Angst hatte und froh ist, aus der Wohnung heraus zu sein“, so ein Sanitäter. Die Patientin sei dann ins Krankenhaus eingeliefert worden. Sie lebt inzwischen in einer Pflegeeinrichtung. Als Zeugin vor Gericht konnte die Geschädigte aufgrund fortschreitender Demenz nicht aussagen.

Köln: Sohn war für Pflege der Mutter zuständig

Die Staatsanwältin ging davon aus, dass der Angeklagte seine Mutter mehr als eine Woche eingesperrt habe. Verteidiger Lars Leininger sprach von einem kürzeren Zeitraum. Auch habe der Mandant ausreichend Lebensmittel und Getränke in der Wohnung zurückgelassen. Allerdings soll die Seniorin laut Anklage aufgrund ihres Rheumas den Kühlschrank nicht aufbekommen haben.

Rund 700 Euro Pflegegeld hatte der Sohn pro Monat kassiert. Die schlimmen Zustände in der Wohnung räumte der Angeklagte ein. Auch, dass er eine Tür sogar mit Handtüchern abgedichtet hatte, damit der Geruch nicht durchdringe. „Er hat das nicht aus Niedertracht gemacht, er war schlichtweg überfordert“, so Anwalt Leininger. Seit 2011 pflege der Mandant seine Mutter.

Stadt Köln sah trotz Hinweisen von Hausbesuch ab

In der Verhandlung kam auch heraus, dass die Nachbarn schon zwei Monate vor dem Einsatz im Mai vergangenen Jahres die Stadt Köln informiert hatten, weil sie sich Sorgen um die Bewohnerin gemacht hatten. Der Sohn beschwichtigte am Telefon, sprach von Verleumdung. Die zuständige Behörde notierte: „Wegen vager Anschuldigungen der Verwaltung kein Hausbesuch nötig.“

Zweieinhalb Jahre Haft lautete letztlich das Urteil gegen den wegen Drogenbesitzes vorbestraften Gastronomen und Familienvaters – wegen Freiheitsberaubung und Misshandlung der schutzbedürftigen Mutter. „Das war ein Zustand, so wird kein Tier im Zoo gehalten“, sagte die Richterin. Verteidiger Leininger sah eine Bewährungsstrafe als angemessen an, wird wohl in Berufung gehen.