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Takufeld-Prozess in KölnKlaus P soll sich von Marlons Familie bedroht gefühlt haben

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Der Angeklagte Klaus P. im Landgericht mit seinen Verteidigern Marco Heymann und Abdou Gabbar (v.r.).

Köln – Was genau in jenen vier Minuten geschehen ist, wie die Situation auf dem Neuehrenfelder Takufeld innerhalb so kurzer Zeit so extrem eskalieren konnte, dass am Ende der 15-jährige Marlon mit einem Messer in der Brust auf dem Boden lag und Stunden später starb, dies herauszufinden ist fast zehn Jahre nach den Vorgängen die 11. Große Hilfsstrafkammer beim Landgericht Köln bemüht.

Eine Gewalttat traute ihm niemand zu

Die am dritten Verhandlungstag des neu aufgerollten Strafverfahrens befragten Zeugen beschrieben am Mittwoch den Angeklagten Klaus P. durchweg als friedliebenden, hilfsbereiten, zurückgezogen lebenden Nachbarn und langjährigen Freund. Eine mit Vorsatz ausgeführte Gewalttat trauten ihm weder Bruder, Sohn noch Nachbarn zu. Alle Zeugen bestätigten dagegen, dass sich Klaus P. von der Familie des Opfers seit geraumer Zeit bedroht gefühlt habe. Die züchtete ohne Genehmigung große Hunde, die auf dem Platz frei herumliefen.

Anstoß zu Auseinandersetzungen mit dem Platzverwalter habe auch ein widerrechtlich auf dem Platz abgestellter Container der Familie gegeben. Marlons Familie wurde als unberechenbar, hitzig und streitsüchtig beschrieben. Klaus P. habe sich mehrmals erfolglos um Vermittlung und Hilfe durch den Weißen Ring und die Polizei bemüht.

Streit mit Vater von Marlon

Die Zeugenaussagen setzten bruchstückhaft zusammen, was am frühen Abend des 11. April 2012 geschehen ist. Die Brüder P. seien vom Essen zum Wohnwagen von Klaus P. auf dem Takufeld gefahren. Da Klaus P. mit dem Wagen, sein Bruder mit dem Fahrrad unterwegs war, kam der Bruder, wie er erklärte, „vielleicht drei, vier Minuten“ später auf den Platz. „Aber da war schon die aufgeregte Menge, der Junge lag auf dem Boden, ich wurde vom Rad gestoßen.“

Im ersten Prozess 2013 wurde zu Protokoll gegeben, der heute 68-jährige Klaus P. sei an dem Abend mit dem Vater von Marlon in Streit geraten, weil dieser den trächtigen Yorkshire-Terrier der Familie getreten haben soll. Es habe eine Rangelei gegeben, Klaus P. habe völlig unvermittelt ein Messer gezogen und es dem dabeistehenden Marlon in die Brust gerammt. Unstrittig ist, dass Klaus P. den tödlichen Stich ausführte.

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Wegen eines Verfahrensfehlers hob der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil über fünf Jahre Gefängnis auf. Die Anwälte von Klaus P. beteuern, ihr Mandant habe damals um sein Leben gefürchtet, es sei ein Unfall gewesen, kein schuldhaftes Handeln. Ihr Ziel ist ein Freispruch.

Klaus P. wurde vom Gericht noch nicht befragt. Nach Aussagen von Sohn und Bruder könne sich P. nicht erinnern, was in jenen Minuten auf dem Takufeld geschehen sei. Der 4. Verhandlungstag ist am 11. November.