Die Technische Hochschule hat zum 1. Mai 2024 eine neue Präsidentin gewählt. Sylvia Heuchemer ist seit 2003 an der TH tätig.
„Mit überwältigender Mehrheit“Technische Hochschule Köln wählt neue Präsidentin
Die Technische Hochschule Köln besetzt ihr höchstes Amt neu: Zum 1. Mai 2024 wird Professorin Sylvia Heuchemer als neue Präsidentin die Hochschulleitung übernehmen. Das habe die Hochschulwahlversammlung „mit überwältigender Mehrheit“ am Donnerstag entschieden, wie die TH Köln mitteilt.
Heuchemer wird damit Professor Stefan Herzig ablösen, der das Amt des Präsidenten seit dem 1. Mai 2018 inne hat. Heuchemer ist seit 2009 hauptberuflich Vizepräsidentin für Lehre und Studium an der TH Köln.
Neue Präsidentin arbeitete auch bei der Bundesbank
Hochschulen seien angesichts der zunehmenden ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen in der Gesellschaft „mehr denn je“ gefordert, sich aktiv einzubringen und Impulse zu geben. „Gesellschaftliche Herausforderungen zum Ausgangspunkt von Lehre, Forschung und Transfer zu machen, treibt mich an“, sagt Heuchemer.
Heuchemer wurde 1970 geboren. Sie studierte Volkswirtschaftslehre an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und wurde dort 2003 zum Thema „Der internationale Konjunkturverbund – Eine empirische Analyse für die Länder der OECD“ promoviert. Station ihrer beruflichen Karriere war unter anderem die Hauptabteilung Statistik der Deutschen Bundesbank. 2003 wurde sie als Professorin für Volkswirtschaftslehre an die Fakultät für die Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der TH Köln berufen. Seit 2004 engagierte sie sich in unterschiedlichen Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung der TH Köln.
Das Wahlverfahren an der Technischen Hochschule Köln
Die aus neun Personen bestehende Findungskommission hatte im März 2023 das Stellenbesetzungsverfahren für das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten eingeleitet. Ihr gehören sechs Senatsmitglieder aus allen Hochschulgruppen sowie drei Mitglieder des Hochschulrats an.
Insgesamt waren 21 Bewerbungen eingegangen. Für die Wahl ist in der Hochschulwahlversammlung eine Mehrheit sowohl unter den sechs stimmberechtigten externen Mitgliedern des Hochschulrats als auch unter den 21 stimmberechtigten Mitgliedern des Senats erforderlich. (gam)