Umstellung G9Sitzenbleiber müssen nächstes Jahr auf diese Kölner Gymnasien wechseln
Köln – Die Umstellung von G8 auf G9 sorgt an den Schulen für eine Lücke. Und zwar bereits im kommenden Jahr: Wer aus dem letzten G8-Jahrgang am Ende des nächsten Schuljahres in der zehnten Klasse sitzen bleibt, kann das Jahr nicht wiederholen, sondern muss auf eines der neuen Bündelungsgymnasien wechseln.
Denn in dem Jahr bleiben alle Schülerinnen und Schüler ein Jahr länger in der Mittelstufe und es wird im Schuljahr 2023/24 keine so genannte Einführungsphase (EF) geben. So heißt die zehnte Klasse bislang. Auch Wechsler von den Real- und Hauptschulen hätten in dem Schuljahr dann keine Chance, auf einem Gymnasium in die Sekundarstufe II zu wechseln, um dort ihr Abitur zu machen.
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Um diese Lücke zu füllen hat das nordrhein-westfälische Schulministerium das Konzept des Bündelungsgymnasiums entwickelt: Demnach sollten die Schulträger jeweils Standorte an Gymnasien benennen, an denen für die Schuljahre 2023/24 und 2025/26 Eingangsphasen errichtet werden. Dort entsteht also ein eigener Jahrgang für die betroffenen Schülergruppen.
In Köln sind das drei Gymnasien: Die Kaiserin-Augusta-Schule in der Innenstadt, das Georg-Büchner-Gymnasium in Weiden sowie die Kaiserin-Theophanu-Schule in Kalk als rechtsrheinischer Ankerpunkt. An den ersten beiden Schulen wurden bzw. werden durch Erweiterung und Neubau neue Kapazitäten geschaffen. An den drei Schulen sollen Kapazitäten für 440 Plätze geschaffen werden, um eine Reserve zu haben, falls der Bedarf doch höher ausfällt als erwartet.
Wer am Ende des nächsten Schuljahres die zehnte Klasse in einem Bündelungsgymnasium wiederholen muss, bleibt dort auch bis zum Ende der Oberstufe. Die G8-Schüler, die dort landen, haben ihr Abitur aber, wie zu Beginn ihrer Gymnasiallaufbahn vorgesehen, nach dem zwölften Schuljahr und rutschen nicht in den G9-Bildungsgang mit den Oberstufenklassen elf, zwölf und dreizehn. Alternativ hätten betroffene Schüler auch die Möglichkeit, in Köln in eine andere Schulform der gymnasialen Oberstufe zu wechseln: Da die Schulzeit der Gesamtschulen und Gymnasien der Berufskollegs nie auf G8 verkürzt worden war, steht hier auch kein Wechsel auf Bündelungsgymnasien an.