Umwelthilfe vor Diesel-Urteil„Ohne unsere Klage wäre in Köln nichts passiert“
- Am heutigen Donnerstag entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster, ob der Reinhalteplan der Stadt Köln ausreicht, um die Luftqualität nachhaltig zu verbessern.
- Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Klage eingereicht. Hier bewertet sie noch einmal, was die Stadt Köln seitdem alles getan hat, um die Luft zu senken. Sie bleibt trotz allem skeptisch.
Köln/Münster – Am heutigen Donnerstag entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Münster, ob die Maßnahmen, die im neuen Luftreinhalteplan der Stadt verankert sind, ausreichend sind, um auch ohne Fahrverbote die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einhalten zu können.
Lob von Umwelthilfe für Kölner Reinhalteplan
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lobte den Plan ausdrücklich. „Für uns war es immer wichtig, dass die Stadt nachhaltige Maßnahmen ergreift, die eine Verkehrswende bewirken, und der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten wird“, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Umwelthilfe als Kläger vor Gericht vertritt. „Da ist in dem Luftreinhalteplan einiges geschehen. Ohne unsere Klage wäre das nicht passiert“, so Klinger. Gleichwohl erwartet er noch weitere Schritte.
Die Luftqualität habe sich verbessert. „Das sehen wir anhand der Messwerte bis Ende August“. Die größte Tendenz nach unten sei am Clevischen Ring in Mülheim zu verzeichnen, der Ort mit der bislang höchsten Schadstoffbelastung.
Dort liege der Wert unter 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, „auch wenn das vor allem auf den Sondereffekt der Brückensperrung für Lkw zurückzuführen ist“. Im ersten Halbjahr lag er laut Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (Lanuv) bei 47,8 Mikrogramm, im Juli bei 42,0.
Grenzwerte noch nicht eingehalten
Die Umwelthilfe sieht gleichwohl damit das Klassenziel noch nicht erreicht. Die Stadt könne nicht zusichern, dass der Grenzwert von 40 Mikrogramm 2020 an allen Messstationen eingehalten werde. „Jetzt stellt sich die Frage, welche Maßnahmen noch zusätzlich ergriffen werden können und wie lange das noch dauert.“
Es sei allen Beteiligten klar, dass der Luftreinhalteplan noch nicht den Maßstäben entspreche, die das Gericht fordere, so der DUH-Anwalt. Deshalb glaubt er, dass er dennoch rechtswidrig ist „und die Berufung der Stadt abgewiesen wird“.
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Das Lanuv, das die Messwerte erhebt, gibt grundsätzlich keine Kommentare zu Zwischenergebnissen ab. „Für uns ist nur der Jahresmittelwert entscheidend. Der wird für 2019 logischerweise erst Anfang 2020 feststehen“, sagte ein Sprecher. Die Stadt Köln wollte sich am Tag vor der Verhandlung in Münster nicht äußern.
Die Umwelthilfe geht davon aus, dass das Gericht der Bezirksregierung und damit der Stadt Köln vorgibt, in den Luftreinhalteplan eine Auffanglösung aufzunehmen, falls sich die Werte 2020 und 2021 nicht wie vorgesehen unter den Grenzwert drücken lassen. Fahrverbote lägen dann in weiter Ferne.
„Die Bezirksregierung müsste Verkehrsbeschränkungen dann vorsorglich in den Plan aufnehmen. Das ist dort bisher nicht geschehen“, sagte Klinger. „Deshalb werden wir den Rechtsstreit nach dem Urteil in Münster auch nicht für erledigt erklären.“
Damit könnte die Stadt Köln durchaus leben. Es sei völlig klar, dass es gelte, die jetzt getroffenen Maßnahmen zu verstetigen, heißt es inoffiziell aus der Führungsetage der Stadtverwaltung.