Video zeigt die TatGericht spricht Urteil nach Messer-Attacke im Kölner Uni-Center
Köln – Kurz nach der Tat, die in der Nacht zum 3. Mai dieses Jahres im Uni-Center geschah, richtete die Polizei eine Mordkommission ein. Doch schließlich wurde nicht wegen versuchten Mordes oder Totschlags Anklage erhoben, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Am Mittwoch fand vor dem Amtsgericht der Prozess gegen Abdul K. (Name geändert) statt.
Es verurteilte den 27-Jährigen zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Er hatte eingeräumt, mehrmals auf das Opfer, einen 29-jährigen Mann, mit einem Messer eingestochen zu haben. Ein Überwachungsvideo zeigt, dass er direkt nachdem beide Männer durch eine Drehtür zur Passage zwischen Foyer und Luxemburger Straße gelangt waren, von hinten auf den 29-Jährigen losgegangen war. Er habe „zumindest billigend in Kauf genommen“, ihn lebensgefährlich zu verletzten, heißt es in der Anklage. Das Opfer wurde in der Uniklinik notoperiert, die er noch im Laufe des Tages auf eigenen Wunsch verließ.
Amtsgericht Köln: Prozess nach Messer-Attacke im Uni-Center
Vor Gericht bat der Angeklagte, der aus dem Libanon stammt und nach seinen Angaben 2015 nach Deutschland gekommen ist, den Geschädigten, der als Nebenkläger auftrat, um Entschuldigung; er begann mit den Worten: „Wir waren wie Geschwister, so etwas sollte eigentlich nicht passieren.“
Die Männer hatten sich in einem Flüchtlingsheim kennen gelernt und dann lange im Unicenter zusammengewohnt. Der 29-Jährige sagte, es habe sich zum Schluss nur noch selten in der Wohnung aufgehalten, weil es zunehmend zu Konflikten darum gekommen sei, dass Abdul K. zuhause mit Drogen gedealt habe.
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Etwa eine Woche vor der Tat sei er, der Nebenkläger, zur Rezeption gegangen, um deswegen Bescheid zu sagen. Darauf sei Polizei in die Wohnung gekommen. Seit diesem Tag habe Abdul K. Rache im Sinn gehabt. Die Situation eskalierte, als dieser in der Tatnacht nach Hause kam. Auslöser war nach Darstellung beider Männer die Verschmutzung der Küche, an der sie sich gegenseitig die Schuld gaben. Während Abdul K. behauptete, er habe seinem Mitbewohner vorgeschlagen, „rauszugehen, wenn er kämpfen will“, sagte der Nebenkläger, er sei ahnungslos auf den Vorschlag eingegangen, das Problem bei einem Spaziergang zu lösen.
Er könne sich an alles gut erinnern, sagte der Zeuge, auch wenn bei ihm in der Tatnacht ein Blut-Alkoholwert von 1,6 Promille festgestellt wurde. Die Verteidigerin machte geltend, ihr Mandant habe zuletzt täglich sechs bis sieben Gramm Marihuana geraucht und alle zwei Tage das Schmerzmittel Tramadol genommen. Zur Bekräftigung seiner Entschuldigung bot Abdul K. dem Geschädigten 500 Euro an. Der lehnte es ab.