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„Habe mir nichts zuschulden kommen lassen“Teilnahme an Potsdamer Treffen – Stadt entließ Simone Baum laut Arbeitsgericht zu Unrecht

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Die Stadt kündigte ihrer Mitarbeiterin Simone Baum zu Unrecht, entschied das Arbeitsgericht (Archivbild).

Die Stadt kündigte ihrer Mitarbeiterin Simone Baum zu Unrecht, entschied das Arbeitsgericht (Archivbild).

Die Stadt Köln entließ die Mitarbeiterin Simone Baum nach ihrer Teilnahme am „Potsdamer Treffen“ – zu Unrecht, sagte nun das Arbeitsgericht.

Die Stadt Köln hätte ihrer Mitarbeiterin Simone Baum nicht kündigen dürfen – das verkündete das Arbeitsgericht Köln am Mittwochmorgen. Die Mitarbeiterin hatte am Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam am 25. November 2023 teilgenommen. Danach hatte die Stadt sie entlassen. Baum hatte eine Kündigungsschutzklage eingereicht und bekam in erster Instanz Recht, die Kündigung ist unwirksam.

In der Begründung hieß es, allein die Teilnahme an dem Treffen rechtfertige in Baums Fall keine außerordentliche Kündigung. In Potsdam waren unter anderem rechtsextreme Aktivisten, Mitglieder der AfD, der CDU und der ultrakonservativen „Werteunion“, der Baum angehört, zusammengekommen, wie das Recherchekollektiv „Correctiv“ berichtete. Das war aus Sicht der Stadt Köln nicht vereinbar mit der Loyalitätspflicht städtischer Angestellter. Eine reguläre Kündigung ist gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst nicht möglich.

Stadt Köln will im Fall Simone Baum Berufung prüfen

Bei einem Gerichtstermin im Mai war es darum gegangen, ob Baum als Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst auch einer „gesteigerten politischen Treuepflicht“ unterliegt, wie sie für Beamte gilt. Das verneinte die Kammer nun. Die Klägerin treffe aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit nur eine sogenannte einfache und keine gesteigerte politische Treuepflicht.

Ein Arbeitnehmer schulde lediglich ein solches Maß an politischer Loyalität, das für die funktionsgerechte Verrichtung seiner Tätigkeit unabdingbar sei. Weiter hieß es: „Ein Eintreten für verfassungsfeindliche Ziele, zum Beispiel durch Wortbeiträge im Rahmen des Treffens, habe die Beklagte nicht behauptet.“

Baum hatte zuletzt im Beschwerdemanagement des Umwelt- und Verbraucherschutzamts gearbeitet. Ein Vergleich kam nicht zustande. Nach einem ersten Gütetermin schloss der Anwalt der Stadt eine gütliche Einigung aus. Laut einer Sprecherin der Stadt nahm dann später Baum einen Vergleichsvorschlag des Gerichts nicht an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Sprecherin der Stadt teilte auf Anfrage mit: „Sobald das mit den Urteilsgründen versehene Urteil zugestellt wird, wird es insbesondere im Hinblick auf die Erfolgsaussichten eines Berufungsverfahrens geprüft.“

Simone Baum will weiter bei der Stadt arbeiten

Simone Baum sagte am Mittwoch dieser Zeitung, dass sie erleichtert über den Ausgang der Verhandlung sei. Danach gefragt, ob sie bei der Stadt Köln weiterarbeiten will, sagte Baum „natürlich“, sie habe immer sehr gerne bei der Stadt Köln gearbeitet. „Und ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.“ Die „Neutralität im Dienst“ sei immer ihr oberstes Gebot gewesen. Politik habe da nichts zu suchen.

Baum ist Mitglied in der CDU Oberberg, die ein Ausschlussverfahren gegen sie einleitete. Zudem ist sie stellvertretende Bundesvorsitzende und NRW-Landeschefin des Vereins der Werteunion. Sie erklärte, dass sie sich zu dem Verfahren nach Rücksprache mit dem Kreisvorsitzenden Carsten Brodesser (MdB) öffentlich nicht mehr äußern werde.