Böhmermann will dem Imker die Werbung für „Beewashing-Honig“ verbieten. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Kritik an „Beewashing“Urteil im Zivilrechtsstreit zwischen Böhmermann und Imker erwartet
Im Zivilrechtsstreit um Werbung mit Namen und Bild von TV-Satiriker Jan Böhmermann gegen einen Imker aus der sächsischen Stadt Meißen soll am Landgericht Dresden am Donnerstag ein Urteil verkündet werden. Böhmermann will dem Bienenzüchter und Unternehmer aus Sachsen, der zuvor unfreiwillig in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vorgekommen war, die Werbung für „Beewashing-Honig“ verbieten. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Der Imker hatte das Produkt nach eigenen Angaben als satirische Reaktion auf die Sendung am 3. November 2023 herausgebracht, wo Böhmermann ihn benannt und ohne Einverständnis auch sein Bild gezeigt hatte. In dem Beitrag ging es um Kritik an Firmen, die „Beewashing“ als eine Form des Greenwashings betreiben - ein Wortspiel aus Greenwashing und dem englischen Begriff für Bienen. Nachdem der Imker eine folgende Unterlassungserklärung nicht unterschrieben hatte, hatte Böhmermann geklagt - ein Vergleich scheiterte bei einem Gütetermin vor Gericht im Januar. (dpa)