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Kölner AuktionshausLempertz versteigert NS-Raubkunst nach zweifachem Streit

Lesezeit 2 Minuten
Der Maler Max Pechstein liegt auf der Seite und malt sich selbst.

Max Pechstein „Selbstbildnis, liegend“ entstand 1909. Jetzt wechselte es im Kölner Kunsthaus Lempertz den Besitzer.

1936 musste der Kölner Arzt Walter Blank vor den Nazis fliehen. Jetzt wurde ein Gemälde aus seiner ehemaligen Sammlung versteigert.

Der Kölner Internist und Radiologe Walter Blank war als bekennender Pazifist aus dem Ersten Weltkrieg heimgekehrt. Ab 1927 leitete er die Radiologie des Jüdischen Krankenhauses in Ehrenfeld, 1933 musste er mehrfach untertauchen, um der Verhaftung durch das NS-Regime zu entgehen. 1936 flüchtete Blank nach Antwerpen und schloss sich bald darauf dem Kampf gegen den spanischen Putschisten Franco an. Für die Internationalen Brigaden baute er den Sanitätsdienst mit auf und leitete mehrere Lazarette; er starb in Spanien, vermutlich im Jahr 1939.

Laut Lempertz' wurde die Familie Blanks nach dem Krieg „zum Höchstsatz entschädigt“

Bei seiner Flucht musste Blank wertvolle Kunstwerke zurücklassen; ein „Selbstbildnis, liegend“ des Malers Max Pechstein verkaufte er hingegen an einen ihm bekannten Kölner Sammler. Dessen Erben ließen es jetzt beim Kölner Auktionshaus Lempertz versteigern - für 3,2 Millionen Euro und damit deutlich über dem Schätzwert. Allerdings sollte der liegende Pechstein bereits im Juni verkauft werden. Dies hatte ein Erbe Blanks verhindert, indem er das Werk kurz vor der Auktion in eine öffentliche Datenbank für NS-Raubkunst eintragen ließ.

Dass Walter Blank das Gemälde unter dem Druck der Verfolgung verkaufte, ist unstrittig. Im Juni hatte Lempertz die Ansprüche des Blank-Erben dennoch zurückgewiesen, da Blanks Familie bereits 1956 für den Verlust des Bildes „vom Bund zum Höchstsatz entschädigt“ worden sei. Dies sah nicht nur der Erbe anders, sondern auch der Münchner Auktionator Robert Ketterer, der seit diesem Jahr auch eine Kölner Filiale betreibt. Er nannte das Vorgehen von Lempertz „beschämend und fragwürdig“ und sah den guten Ruf des deutschen Kunsthandels „aufs Spiel gesetzt“. Das wiederum sah Lempertz anders und verklagte den Konkurrenten auf Rufschädigung; im Juli einigte man sich auf einen Vergleich.

Auch die Besitzer des Pechstein-Gemäldes einigten sich mit dem Blank-Erben – dieses Mal trat Lempertz als Vermittler und nicht als Kläger auf. So war der Weg frei für die Herbstauktion und ein Auktionsergebnis, das hoffentlich sämtliche Beteiligten zufriedenstellt.