Am 18. April legte sich der WDR Rundfunkrat auf eine Ausschreibung für einen neuen Intendanten oder einer neuen Intendantin fest.
Nachfolge für Tom BuhrowDas gehört zum Jobprofil des zukünftigen WDR-Intendanten
Was muss der zukünftige Intendant oder die Intendantin des WDR vorweisen können? Um diese Frage ging es in der Sitzung des WDR Rundfunkrats am 18. April. Da Tom Buhrow Ende 2024 sein Amt abgibt, legte eine Findungskommission dem Rundfunkrat nun einen Ausschreibungstext vor, mit dem das Profil eines geeigneten Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin festgelegt wird.
Das muss der neue WDR-Intendant vorweisen
Was steht also in der Ausschreibung? Wie wir bereits berichteten, werde eine „integre Persönlichkeit“ gesucht, „die den WDR im Rahmen des WDR-Gesetzes leitet, nach innen und nach außen engagiert vertritt, im vertrauensvollen Zusammenwirken mit den Aufsichtsgremien den öffentlich-rechtlichen Auftrag umsetzt und sich dabei den Herausforderungen des digitalen Wandels und der aktuellen Reformbestrebungen mit eigenen Ideen stellt“. Die Person müsse großen Gestaltungswillen mitbringen und Wert auf eine offene, empathische Kommunikation legen.
Die Größe des Hauses – beschäftigt werden laut der Ausschreibung 4.000 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das jährliche Haushaltsvolumen betrage 1,6 Milliarden Euro – erfordere „analytische und strategische Fähigkeiten“ sowie „wirtschaftliches Denken“. Gefordert wird daher langjährige Management-Erfahrung, zum Beispiel in einem großen Unternehmen oder einem öffentlichen Haus.
Management-Fähigkeiten wichtiger als journalistische Kenntnisse
Für Irritation sorgte bei einigen Mitgliedern des Rundfunkrates, dass die Management-Erfahrung unter „Was bringen Sie mit“ im Vordergrund steht, während journalistische Erfahrung in der Ausschreibung nicht verlangt wird. Gerhart Baum etwa merkte an, dass der journalistische Aspekt in der Formulierung „Sie stehen für qualitativ hochwertigen Journalismus ein“ vorkomme, die konkrete Berufserfahrung damit aber nicht genannt sei.
Mitglieder der Findungskommission begründeten das damit, dass sie die Ausschreibung nicht zu stark verengen, die journalistische Erfahrung im Bewerbungsprozess aber berücksichtigen wollten. Die Ausschreibung wurde im Rundfunkrat einstimmig eingenommen, es gab eine Einhaltung.
Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben und über die Online-Stellenmärkte der „FAZ“, „SZ“ und „Zeit“ ausgespielt. Interessierte können sich bis zum 16. Mai bewerben, eine Entscheidung über die Buhrow-Nachfolge soll in der Sitzung im Juni getroffen werden. Eine Findungskommission wird mindestens drei Kandidaten vorschlagen, aus denen dann in der öffentlichen Sitzung des Rundfunkrates einer oder eine gewählt wird.