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WDR-Intendant hört aufSo will der Rundfunkrat die Nachfolge von Tom Buhrow bestimmen

Lesezeit 2 Minuten
WDR-Intendant Tom Buhrow bei den Medientagen München im Oktober 2023. 

WDR-Intendant Tom Buhrow hat im Dezember bekannt gegeben, Ende 2024 sein Amt niederlegen zu wollen.

Weil Tom Buhrow frühzeitig in den Ruhestand geht, muss zeitnah eine neue Intendantin oder ein neuer Intendant gewählt werden.

Die Ära Buhrow ist zum Ende 2024 vorbei. Der derzeitige WDR-Intendant teilte im Dezember vor dem Rundfunkrat mit, bereits ein halbes Jahr vor dem Ablauf seiner zweiten Amtszeit in den Ruhestand gehen zu wollen. Das Jahr 2025 sei ein guter Zeitpunkt für einen Wechsel an der Spitze, sagte der 65-jährige Tom Buhrow damals.

Wie dieser Wechsel ablaufen und wie die Nachfolge für Buhrow bestimmt werden soll, war am Donnerstagnachmittag (18. Januar) im WDR-Rundfunkrat Thema.

Die Wahl eines neuen Intendantin oder einer Intendantin soll Ende Juni 2024 stattfinden, bei der letzten Sitzung des Rundfunkrats vor der Sommerpause. Laut WDR-Gesetz liegt sie im Zuständigkeitsbereich des Rundfunkrats.

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WDR-Rundfunkrat will Modalitäten des Auswahlverfahrens festlegen

Die genauen Modalitäten stehen jedoch noch nicht fest. Eine Findungskommission soll eingesetzt werden, um das Auswahlverfahren möglichst nachvollziehbar und transparent zu gestalten, erklärte WDR-Rundfunkratsvorsitzender Rolf Zurbrüggen. So gibt es etwa die Idee, die Stelle des zukünftigen WDR-Intendanten öffentlich auszuschreiben.

Wie die Ausschreibung aussehen soll, wird ebenfalls im Rundfunkrat geklärt und abgestimmt, genauso wie die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten. In den Prozess sollen auch der Personalrat und die Mitarbeitervertretungen des WDR einbezogen werden, um deren Anforderungen und Wünsche an Buhrows Nachfolger zu berücksichtigen.

Für Diskussionsstoff sorgte die Beteiligung des Verwaltungsrats, dem Gremium, das die Geschäftsführung des Intendanten überwacht. Einige Mitglieder des Rundfunkrates argumentierten, der Verwaltungsrat würde den Prozess nur unnötig aufblähen. Dennoch war die Mehrheit für dessen Einbeziehung, vor allem auch um kritisch auf Vertragsbedingungen zu schauen.