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Mehr Einnahmen aus RundfunkbeitragAcht Milliarden für ARD und ZDF

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Rundfunkbeitrag 030719

Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sind leicht gestiegen.

Köln – Erstmals seit 2014 sind die Einnahmen aus dem Beitragsservice wieder gestiegen. Allerdings nur leicht auf 8,009 Milliarden Euro, das ist ein Plus von 0,43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, wie der Beitragsservice am Dienstag zur Veröffentlichung des Jahresberichts in Bocklemünd bekanntgab.

ARD, ZDF und Deutschlandradio erhielten davon 7,858 Milliarden Euro, 151 Millionen Euro flossen an die Landesrundfunkanstalten, an das Deutschlandradio gingen 229 Millionen Euro. Der Westdeutsche Rundfunk erhielt im Jahr 2018 knapp 1,2 Milliarden Euro, auf die Landesanstalt für Medien NRW entfielen 31,4 Millionen Euro. Bis 2020 ist der Rundfunkbeitrag auf 17,50 Euro festgelegt, wie hoch er danach sein wird, steht noch nicht fest.

Die Anzahl der angemeldeten Wohnungen stieg 2018 auf 39,5 Millionen, das ist ein Plus von einem Prozent. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Betriebsstätten nahm im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent auf 3,9 Millionen zu. Mehr als drei Millionen Menschen wurden 2018 aus sozialen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreit, mehr als zwei Drittel von ihnen beziehen Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.

Zum vierten Mal in Folge rückläufig war die Zahl der Beitragskonten im Mahn- und Vollstreckungsverfahren, sie sank 2018 um 17,7 Prozent auf 3,5 Millionen. Das liegt unter anderem daran, dass zahlreiche Klärungsverfahren zu Beitragskonten, die noch auf der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag resultierten, abgeschlossen werden konnten.

Meldedatenabgleich

Zwei Themen beschäftigten den Beitragsservice laut Geschäftsführer Stefan Wolf im vergangenen Jahr besonders intensiv. Das war zum einen der bundesweite Meldedatenabgleich, der am 6. Mai 2018 startete. Der Beitragsservice erhielt von den Einwohnermeldeämtern die Meldedaten aller volljährigen Bürger. Wenn diese keiner bereits angemeldeten Wohnung zugeordnet werden konnten, wurden sie angeschrieben. Bis Ende 2018 verschickte der Beitragsservice insgesamt 3,3 Millionen solcher Schreiben. Bis 31. Dezember 2018 meldete er auf dieser Basis rund 600.000 neu an.

Das andere wichtige Thema 2018 war die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli. Dieses legte fest, dass Personen, die bereits für ihre Hauptwohnung zahlen, für ihre Nebenwohnung auf Antrag von der Beitragspflicht zu befreien sind. Bis Ende 2018 gingen 233.500 Vorgänge zur Befreiung für Nebenwohnungen beim Beitragsservice ein.

Bis Ende des Jahres 2018 wurden für 19.500 Nebenwohnungen die Besitzer befreit. Wie hoch die Zahl insgesamt ist, ist zurzeit laut Stefan Wolf nicht zu beantworten, da es an Erfahrungswerten mangele. Daher könne man auch die Auswirkungen auf die Einnahmen noch nicht einschätzen.