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Urteil gegen PornoindustrieBetreiber müssen Altersverifikation einführen

Lesezeit 2 Minuten
Auf einem Computerbildschirm wird das Pornoportal «xHamster» angezeigt.

Auf einem Computerbildschirm wird ein Pornoportal angezeigt.

Mehrere große Pornoanbieter unterliegen mit ihren Klagen der Landesanstalt für Medien in NRW. Laut Urteil müssen sie wirksame Systeme zur Altersverifikation einführen.

Auch wenn eine Porno-Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben wird, müssen sich die Betreiber an den deutschen Jugendschutz halten und ein System zur Altersverifikation, etwa durch Post-Ident-Verfahren, einrichten. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im juristischen Streit zwischen der Landesanstalt für Medien NRW und zwei Anbietern von Pornoseiten aus Zypern hervor.

Eine weitere Missachtung der Entscheidung werden wir nicht tolerieren und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten
Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW

Das Gericht bestätigte in dem ausführlicheren Hauptverfahren seine Eilentscheidungen vom November 2021, die in die gleiche Richtung gegangen waren. Geklagt hatten zwei Anbieter mit Sitz in Zypern, die drei Porno-Portale mit vielen Millionen Nutzern betreiben. Die Landesanstalt hatte ihnen unter Verweis auf das Jugendschutzgesetz untersagt, pornografische Internetangebote ohne Altersverifikation in Deutschland zu verbreiten - zu Recht, wie das Verwaltungsgericht nun befand. Die klagenden Plattformbetreiber gehören laut Landesmedienanstalt allesamt zum Mindgeek Konzern, der auch das Portal Pornhub betreibt.

Die Kläger könnten sich nicht auf das sogenannte Herkunftsprinzip berufen, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Es komme vielmehr das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht zur Anwendung, weil Kindern und Jugendlichen schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohten, hieß es.

Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, begrüßte das Urteil: „Das Verwaltungsgericht bestätigt mit dieser Entscheidung, dass der Jugendmedienschutz auch im Internet konsequent anzuwenden ist und genau das erwarten wir von den unterlegenen Unternehmen. Es ist überaus irritierend, dass die Anbieter bisher richterliche Entscheidungen ignorieren. Seriöse Unternehmen halten sich an die Gesetze und die Rechtsprechung in dem Land, in dem sie ihr Geld verdienen. Eine weitere Missachtung der Entscheidung werden wir nicht tolerieren und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.“

Ähnlich sieht es Marc Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz: „Für uns sind Pornos im Netz so lange kein Problem, wie Kinder und Jugendliche sie nicht sehen können. So will es die Gesetzeslage – und das aus gutem Grund: Der Konsum von Pornografie kann sowohl das Frauenbild als auch die Erwartungshaltung an Sex und Beziehungen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig schädigen. Wir können und werden daher nicht tolerieren, dass Anbieterinnen und Anbieter deutsches Recht weiter ignorieren. Zumal es nie so einfach war, eine Alterskontrolle durchzuführen." (dpa/ksta)