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LeserbriefeWie gerecht ist die neue Grundsteuer?

Lesezeit 7 Minuten
Ein Spielzeughaus und die Nachbildung von Euro-Geldscheinen liegen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.

Kölner Immobilienbesitzer müssen mehr Grundsteuern zahlen als in der Vergangenheit.

Die Kölner Grundsteuerbescheide werden von Lesern unterschiedlich beurteilt: Reaktionen reichen von „ungerecht“ bis „endlich gerechter“.

Neue Grundsteuer trifft Eigentümer – Fast 40 Prozent aller Immobilienbesitzer zahlen ab diesem Jahr deutlich höhere Abgaben (23.1.)

„Grundsteuerreform führt zu massiver Steuererhöhung“

Ich kann mich Markus Gickler aus dem Artikel „Neue Grundsteuer trifft Eigentümer“ nur anschließen. Bei meiner selbst genutzten Liegenschaft in Porz Wahn steigt die Grundsteuer ab dem 1. Januar um 1.124,92 Euro. Ich verwalte mehrere Mehrfamilienhäuser in Köln und muss feststellen, dass in allen Liegenschaften die Grundsteuer um 150 bis 300 Prozent ansteigt. Bei unbebauten Grundstücken steigt die Grundsteuer um 1200 Prozent an.

Nach dem Willen der Politik und den Zusagen des damaligen Finanzministers, nach dessen Modell in NRW die Grundsteuererhebung reformiert wurde, sollten die Einnahmen aus der Grundsteuer aufkommensneutral erfolgen. Mir scheint, mit der Reform der Grundsteuer ist eine massive Steuererhöhung verbunden. Wie das alles mit den Aussagen „Mieten sollen bezahlbar bleiben“ zusammenpassen soll, ist mir schleierhaft!

Interessant zu wissen wäre, um welche Beträge die Einnahmen der Stadt Köln aus der Grundsteuer steigen werden. Auch interessant wäre eine kritische Hinterfragung der Arbeit des Gutachterausschusses, der die Bodenrichtwerte ermittelt. Nach meiner Einschätzung sind die Bodenrichtwerte völlig überzogen, woraus letztendlich die hohe Steuerlast für Grundstücke resultiert. Tobias Schäfer Köln

„Mit der niedrigen Grundsteuer bisher gut gelebt“

Klagen auf hohem Niveau? Ich kann mich mit den beiden genannten Beispielen im Artikel „Neue Grundsteuer trifft Eigentümer“ identifizieren. Ich bin Eigentümer eines 100 Jahre alten Doppelhauses in Köln Brück mit großem Grundstück und einer Mietwohnung in einem 120 Jahre alten Haus in Lindenthal. Beim ersten erfolgte eine Grundsteuererhöhung um das Vierfache, beim zweiten eine Verdopplung.

Seit dem neuen Bescheid vom Finanzamt 2023 und der Rücksprache mit meinem Steuerberater wusste ich jedoch ungefähr, was auf mich zukommt. Wie viele Andere auch habe ich 50 Jahre mit der niedrigen Grundsteuer sehr gut gelebt. Alle Bekannten von mir mit Neubauten im Kölner Umland haben viel mehr bezahlt. Haben wir uns da beklagt? Ich muss die Grundsteuer nicht an meine Mieter weitergeben. Aber ja, ich mache es auch. Hans-Werner Fischer Köln

Grundsteuererhöhung: Belastung auch für Mieter

Betrugen die Abgaben für mein vermietetes Einfamilienhaus in Zollstock im Jahr 2024 noch insgesamt 699,25 Euro, so sind sie für 2025 auf insgesamt 1.449,51 Euro festgesetzt worden. Allein die Grundsteuer ist von 117,06 Euro auf 852,44 Euro angehoben worden.

Ich habe mich von einem Juristen bei „Haus und Grund“ beraten lassen, ob ich diese ungeheure Kostensteigerung der Mieterin ersparen kann. Antwort: Nein.Widersprüche sind zwecklos. So wie Sie es bereits im „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichten, langt die Stadt Köln zu. Einziger Trost: Die bisherige Grundsteuer sei „lächerlich gering“ gewesen. Dr. Sigrid Giersberg Köln

Grundsteuerreform führt zu gerechterer Besteuerung

Wir wohnen seit 36 Jahren in Köln Höhenhaus in einem Reihenhaus mit noch nicht einmal 200 Quadratmetern Grundstück, haben aber von Anfang an mindestens doppelt so viel Grundsteuer gezahlt wie die im Artikel genannte Familie im teureren Dellbrück mit Zweifamilienhaus und 600 Quadratmeter Grundstück. Wenn man das auf die Jahre hochrechnet, ist das einiges. Auch wir haben eine Grundsteuererhöhung erhalten. Diese stellt jetzt endlich eine gerechtere Berechnung dar. Jeder wusste im Vorhinein, dass die alte Berechnung nicht mehr zeitgemäß war.

Die Stadt Köln und der Stadtrat haben die richtige Lösung gefunden
Sylvia Steiner-Bunge

Die Stadt Köln und der Stadtrat haben meines Erachtens die richtige Lösung gefunden. Wir haben, bevor wir unser Haus vor 36 Jahren gekauft haben, selbst in Dellbrück zur Miete gewohnt. Schon damals kosteten Häuser und Grundstücke in Dellbrück das Doppelte bis Dreifache unseres Hauses in Höhenhaus. Dass es so riesige Unterschiede in der Grundsteuer gab, wussten wir allerdings nicht. Daher sollten sich die Herrschaften aus Dellbrück mit ihrer Beschwerde zurückhalten. Sylvia Steiner-Bunge Köln

Neue Grundsteuer: „Sinn und Zweck ist, Immobilienbesitzer zu schröpfen“

Es war vorauszusehen, dass es mit einer aufkommensneutralen Neuberechnung der Grundsteuer nichts wird. Auch meine Familie ist von einer horrenden Mehrbelastung durch die neue Grundsteuerberechnung betroffen. Der maßgebliche Messbetrag stieg für unsere zwei Immobilien von 34,16/36,82 auf jetzt 138,35/157,17. Das entspricht einer Steigerung von ca. 400 Prozent. Nach 365,54 Euro in 2024 zahlen wir jetzt satte 1403,72 Euro und 1038,18 Euro.

Grundgelegt ist das bereits im sogenannten „Bundesmodell“ und der damit verbundenen Grundwertermittlung. Sinn und Zweck war es von Anfang an, die Immobilienbesitzer damit zu schröpfen. So wurde sogar daran gedacht, einen fiktiven Mietwert zu berücksichtigen, obwohl wir weder Miete zahlen noch Mieteinnahmen haben! Unser Grundstück ist seit 1957 in Familienbesitz und wird es auch bleiben. Von einer wenig attraktiven Lage am Stadtrand in den 50er Jahren hat es sich jetzt zu einer bevorzugten Wohnlage entwickelt.

Hierfür zahlen wir jetzt die Zeche – alle Bekundungen der Politiker erweisen sich als wertlose Lippenbekenntnisse. Da die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird, werden auch diese sich bei der Nebenkostenabrechnung 2025 auf eine saftige Erhöhung einstellen müssen. Das wird die ohnehin schon angespannte Mietsituation nochmal deutlich verschärfen. Heinz Schmitz Köln

Grundsteuer-Kritiker: Jahrelang von zu niedriger Grundsteuer profitiert

Meine Grundsteuer B hat sich von 2024 auf 2025 von vorher 84 Euro auf nunmehr 561 Euro erhöht. Ich habe jahrelang von der zu niedrigen Grundsteuer profitiert. Wenn ich jetzt den höheren Betrag zahle, finde ich das nur gerecht. Wer mehrere Häuser besitzt, zahlt natürlich mehr Grundsteuer, aber er hat ja auch höhere Einnahmen. Das nenne ich dann Stöhnen auf hohem Niveau. Albert Weiler Köln

Grundsteuererhöhung konterkariert Mietpreisbremse

Politiker und Behörden bestimmen eine Mietpreisbremse, damit die Menschen nicht nur für ihre Miete arbeiten müssen. Gleichzeitig wird die Grundsteuer für die allermeisten um bis zu 400 Prozent angehoben. Geht’s noch? Will man uns noch das letzte bisschen Kaufkraft nehmen? Denkt in den Behörden überhaupt noch jemand nach, was 500, 1000 oder 2000 Euro Mehrbelastung im Jahr für die Menschen bedeutet?

Langfristig werden sich viele ihre eigene Immobilie nicht mehr leisten können
Ronald Block

Für mich ist das eine schleichende Enteignung, denn langfristig werden sich viele ihre eigene Immobilie nicht mehr leisten können, da sie fleißig immer mehr Steuern bezahlen müssen. Die Verantwortlichen sollten sich für diese zusätzliche Steuererhöhung schämen! Ronald Block Bergisch Gladbach

Grundsteuerreform: „Gut gedacht – schlecht gemacht!“

Betrachtet man die Festlegung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer, so kann man durchaus die Meinung vertreten, dass eine sinnvolle und gerechte Anpassung der Grundlagen zur Grundsteuerwertberechnung auf den Weg gebracht werden sollte. Gehört man aber zu den abertausenden direkten Betroffenen, wie Volker D. im Artikel, der 3389 Euro Steuer für eine wertlose Wiese zahlen soll, kann sich das sehr schnell ändern.

Durch die nicht transparent nachvollziehbaren Festlegungen der Quadratmeterpreise der Gutachterausschüsse in BORIS, auf die sich die Finanzämter meist verlassen, werden Grundsteuerwertbeträge aufgerufen, die teils zu einer Vervielfachung der bisherigen Gebühren wie bei Herrn D. führen. So weit, so (un-)gut, für ein unverwertbares Stück Land.

Schlimmer geht's immer: Wenn in einer Siedlungsanlage mit nahezu identischer Bebauung und gleichen Grundstücksgrößen offensichtlich wahllos unterschiedliche Bodenrichtwerte als Berechnungsgrundlage festgesetzt werden, kann man schon den Glauben an die zu mehr Gerechtigkeit führende Grundsteuerreform verlieren. Werden etwa bei manchen Grundstücken die Festlegungen aus BORIS mit 620 Euro pro Quadratmeter herangezogen, bewertet das Finanzamt identische Nachbargrundstücke als Gartenland mit 8 Euro pro Quadratmeter. Vor dem Gesetz sind wohl doch nicht alle gleich?

Auf irgendeine Antwort der Finanzbehörde auf eingereichte Einsprüche der Anlieger warten alle noch vergeblich. Da der Fall von Herrn D. offensichtlich kein Einzelschicksal ist, kann sich die Kämmerin schon mal die Hände reiben, auch ohne Hebesatzanpassung. Bei keinem Grundstück der Siedlungsanlage handelt es sich wohlgemerkt um „baureifes Land“, wie bei Volker D. Bauvoranfragen und Bauanträge wurden mehrfach abgelehnt. Sogar per Gerichtsbeschluss. Volker D. ist nicht allein. Die Grundsteuerreform: gut gedacht – schlecht gemacht! Quo vadis Steuergerechtigkeit? Klaus Nehring Köln

Grundsteuererhöhung: Auch zulasten von Mietern

Die Mietpreisbremse wird verschärft und verlängert, damit Mieter vor steigenden Kosten bewahrt werden. Jetzt wird die Grundbesitzabgabe drastisch erhöht. Dadurch erhöhen sich natürlich auch die Nebenkosten für Mieter drastisch. Das ist genau mein Humor – schade, dass es nicht zum Lachen ist. Beat Curt Köln